Nachrichten aus Wittnau: Häckseldienst \ Sammlung von Textilien und Schuhen \ Verzicht auf 2. Wahlgang der Schulpflege \ Absage Ortsbürgeranlass \ Baubewilligung erteilt
Nächster Häckseldienst vom Samstag, 24. Oktober 2020 Wie im Entsorgungskalender angekündigt, wird am Samstag, 24. Oktober 2020, durch die Gemeinde wiederum eine Häckseltour durchgeführt. Die Gebühr für die erste angebrochene Viertelstunde beträgt CHF 20.00 und für jede weitere volle Viertelstunde CHF 15.00. Um die administrativen Umtriebe gering zu halten, wird die Entschädigung nach erfolgter Arbeit direkt eingezogen. Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt Joe Bründler, Tel. 062 871 57 52, entgegen. Es wird als sinnvoll betrachtet, wenn Nachbarn kleinere Mengen zusammenlegen. Sie erleichtern der Häckselequipe die Arbeit. Das Schnittgut muss ab 08.00 Uhr zusammengetragen und häckselbereit sein. Die Zufahrt zum Schnittgut muss mit dem Traktor und dem angehängten Häcksler möglich sein. Die betroffenen Personen sollten bei den Arbeiten anwesend sein und mithelfen. Das Häckselgut ist selbst zu verwerten.
Sammlung von Textilien und Schuhen Der Samariterverein führt am Samstag, 24. Oktober 2020 die Sammlung von Textilien und Schuhen durch. Die Kleidersäcke sind am Samstagmorgen bis spätestens 8.00 Uhr bereitzustellen.
Verzicht auf 2. Wahlgang der Schulpflege An der Ersatzwahl der Schulpflege konnte im 1. Wahlgang vom 27. September 2020 ein zusätzliches Mitglied gewählt werden. Die verbleibenden zwei Sitze konnten bis anhin nicht besetzt werden. Da die Handlungsfähigkeit der Schulpflege mit drei Mitgliedern ebenfalls gewährlistet ist, kann auf den 2. Wahlgang der Ersatzwahl der Schulpflege verzichtet werden. In Absprache mit der Schulpflege und dem Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, wird die Schulpflege bis zum Ende der Amtsperiode von drei Mitgliedern weitergeführt.
Absage Ortsbürgeranlass Der geplante Ortsbürgeranlass vom 02. November 2020 wird aufgrund der derzeitigen Covid-19 Situation und den steigenden Fallzahlen abgesagt. Besten Dank für das Verständnis. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Energie Oberes Fricktal AG (EOF AG), Landstrasse 13, 5073 Gipf-Oberfrick
Grundeigentümer: Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau und Line Badel, Hauptstrasse 108, 5064 Wittnau