Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Häckseldienst \ Benützung öffentliche Anlagen \ Kündigung Michèle Peter \ Baubewilligung \ Mobile Wagen ausserhalb Baugebiet \ Private Musikschulen \ Seniorenausflug \ 2. Wahlgang von einem Mitglied des Gemeinderates
Voranzeige Nächster Häckseldienst vom Samstag, 24. März 2012
Wie im Entsorgungskalender angekündigt, wird am Samstag, 24. März 2012, durch die Gemeinde wiederum eine Häckseltour durchgeführt. Die Gebühr für die erste angebrochene Viertelstunde beträgt CHF 20.00 und für jede weitere volle Viertelstunde CHF 15.00.
Um die administrativen Umtriebe gering zu halten, wird die Entschädigung nach erfolgter Arbeit direkt eingezogen. Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt Joe Bründler, Tel. 062 871 57 52, entgegen. Es wird als sinnvoll betrachtet, wenn Nachbarn kleinere Mengen zusammenlegen. Sie erleichtern der Häckselequipe die Arbeit.
Das Schnittgut muss ab 08.00 Uhr zusammengetragen und häckselbereit sein. Die Zufahrt zum Schnittgut muss mit dem Traktor und dem angehängten Häcksler möglich sein. Die betroffenen Personen sollten bei den Arbeiten anwesend sein und mithelfen.
Wer sein Häckselgut nicht selber verwerten kann, hat die Möglichkeit dieses im Gemeindeareal im „Rotel“ zu deponieren oder gegen Verrechnung nach Aufwand abholen zu lassen. Interessenten melden sich vorgängig bei Joe Bründler (Tel. 062 871 57 52). Die anfallenden Kosten sind direkt an Herr Bründler zu bezahlen.
Benützung öffentliche Anlagen
Die Adonia führt vom Sonntag, 08. April bis Mittwoch, 11. April 2012 (Schulferien) ein Musicalcamp in Wittnau durch. Während dieser Zeit werden die Turnhalle und das Mehrzweckgebäude tagsüber durch die Adonia besetzt. Den Dorfvereinen wurde es freigestellt, ob sie die Räumlichkeiten abends freigeben wollen oder nicht.
Der Gemeinderat
Kündigung Michèle Peter
Michèle Peter hat ihre Anstellung als Verwaltungsangestellte 60 % per 31. März 2012 gekündigt. Sie wird am Mittwoch, 21. März 2012 ihren letzten Arbeitstag haben. Der Gemeinderat dankt ihr für den jahrelangen, zuverlässigen Einsatz und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Bis zur Neuanstellung einer Gemeindeschreiber-Stellvertretung und einer Stellvertretung Leiter Finanzen im Sommer 2012 wird die Gemeindeverwaltung durch Mirjam Bucher-Amsler mit einem 20 %-Pensum unterstützt.
Der Gemeinderat
Baubewilligung wurde erteilt
- Bauherrschaft: Walde Pascal, Hofmattstrasse 10, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Immo + Tech AG, Schulstrasse 11, 5027 Herznach
- Bauobjekt: Anbau Wohnhaus
- Ortslage: Hofmattstrasse 10, Parzelle 131
Mobile Wagen ausserhalb Baugebiet
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass verschiedene mobile Wagen ausserhalb des Baugebietes schon während einigen Monaten stationiert sind.
Alle Bauten und Anlagen und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat. Vorbehalten bleiben abweichende Zuständigkeitsregelungen des Bundesrechts und die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Bau von öffentlichen Strassen und den Wasserbau. (§ 59 Abs. 1 Baugesetz).
Da es sich dabei um nicht bewilligungsfähige Bauten handelt, ersucht der Gemeinderat darum, die mobilen Wagen bis spätestens Ende April 2012 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gemeinderat die ihm bekannten Personen auffordern, die Wagen zu entfernen.
Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung unter Telefonnummer 062 865 67 20 oder Email gemeindekanzlei@wittnau.ch gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat
Private Musikschulen
Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzbeschluss festgehalten, dass private Musikschulen nicht subventioniert werden. Es ist die öffentliche Musikschule in Frick zu besuchen.
Der Gemeinderat
Voranzeige Seniorenausflug
Am Mittwoch, 23. Mai 2012 findet der diesjährige Seniorenausflug statt. Die Reise führt in diesem Jahr nach Gruyère. Die Einladungen werden frühzeitig versandt.
Der Gemeinderat
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang von einem Mitglied des Gemeinderates
Für den 2. Wahlgang vom 17. Juni 2012 für ein Mitglied des Gemeinderates für die restliche Amtsperiode 2010-2013 wurde bis am 12. März 2012 ein Wahlvorschlag eingereicht:
- Hänggi Annemarie, geboren 1965, Hauptstrasse 104
Nachdem gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird gemäss § 30 a des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis spätestens am Dienstag, 20. März 2012, 14.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Das Wahlbüro Wittnau
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»