Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Informationsveranstaltung Ortsbildschutz \ Freitag-Abend Gemeindeversammlung \ Baubewilligung \ Befreiung von der Radio- und TV-Gebührenpflicht \ Eingabe von Spesen \ Publikation Jubilare \ Voranschlag 2012
Informationsveranstaltung Ortsbildschutz
Aufgrund von Wortmeldungen an der letzten Gemeindeversammlung sowie weiteren Äusserungen aus der Bevölkerung hat sich der Gemeinderat entschieden, eine Informationsveranstaltung Ortsbildschutz durchzuführen. Dabei soll die Bevölkerung über den Sinn und Zweck des Ortsbildschutzes informiert werden.
Der Abend wird durch den Kanton (rechtliche Sicht und Stand Bauinventar), ein betroffener Bauherr aus Jonen, Daniel Zehnder, Fachexperte Ortsbildschutz und Gemeindeammann Werner Müller bestritten. Das detaillierte Flugblatt folgt in alle Haushaltungen.
Der Informationsanlass findet am Donnerstag, 1. Dezember 2011, 19.00 Uhr, Landgasthof Krone, Wittnau, statt.
Der Gemeinderat freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen.
Freitag-Abend Gemeindeversammlung
Am Freitag-Abend finden die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen statt. Bitte beachten Sie die Zeiten: 19.45 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung / 20.15 Uhr Einwohnergemeindeversammlung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Baubewilligung wurde erteilt
- Bauherrschaft: Familie Rodriguez Grolimund, Hauptstrasse 13, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Peter Beck, Winkel 2, 5070 Frick
- Bauobjekt: Umbau Wohnhaus
- Ortslage: Hauptstrasse 13, Parzelle 395
- Bauherrschaft: Hans Häseli, Rotelhof, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Bauherrschaft
- Bauobjekt: Aufbau Photovoltaikanlage auf best. Stall-Liegehalle-Dach
- Ortslage: Rotelhof, Parzelle 1165
- Bauherrschaft: Line Badel, Hauptstrasse 108, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: St. Kehr, Holzbau + Bauplanung, 5064 Wittnau
- Bauobjekt: Sanierung Wohnung EG
- Ortslage: Hauptstrasse 108, Parzelle 540
Befreiung von der Radio- und TV-Gebührenpflicht für EL-BezügerInnen
Wir machen alle Bezüger und Bezügerinnen von jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV darauf aufmerksam, dass sie von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit sind. Der Billag AG, Postfach, 1701 Freiburg, ist die EL-Verfügung einzureichen. Die Gemeindezweigstelle SVA (Tel. 062 865 67 20) hilft Ihnen gerne weiter.
Eingabe von Spesen
Forderungen gegenüber der Gemeinde wie Sitzungs-, Taggelder und weitere Spesen sind bis 9. Dezember 2011 der Finanzverwaltung mit Einzahlungsschein oder unter Angabe einer Kontonummer einzureichen. Guthaben aus dem Monat Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung eingefordert werden.
Die Finanzverwaltung
Publikation Jubilare
In der neuen Fricktaler Zeitung werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Geburtstag im 2011 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte bis am 1. Dezember 2011 bei der Gemeindekanzlei (tel. 062 865 67 20), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an die Kanzlei erfolgen. Sie wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren.
Voranschlag 2012
Die detaillierten Voranschläge der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde können auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden (www.wittnau.ch / Online-Schalter / Finanzverwaltung).
Gemeindeverwaltung Wittnau
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