Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Abstimmungs- und Wahlwochenende \ Gemeinderatssprechstunde \ Leerstehende Wohnungen bitte melden!
Abstimmungs- und Wahlwochenende
Am 15. Mai 2011 findet nebst der kantonalen Abstimmung (Umfahrung Mellingen““) auch die Wahl eines Ersatzmitglieds in die Steuerkommission und eines Mitglieds in die Schulpflege für den Rest der laufenden Amtsperiode 2010/2013 statt. Als Steuerkommissions-Ersatzmitglied stellt sich Frau Cornelia Dreikorn-Schwarb, Jg. 1979, Wallhäusern 18, zur Verfügung. Für die Wahl in die Schulpflege ist kein/e offizielle/r Kandidat/in bekannt. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person gültige Stimmen erhalten.
Die Abstimmungs- und Wahlurnen sind wie üblich in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Eine persönliche Stimmabgabe ist am Sonntag, 15. Mai, von 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr möglich.
Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben, falls Sie brieflich abstimmen oder sich an der Urne vertreten lassen (ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig!). Die genauen Vorschriften sind auf dem Couvert nachzulesen. Mit einem Einwurf Ihres Stimmrechtsausweises in den Briefkasten der Gemeindekanzlei anstelle einer Postaufgabe helfen Sie mit, Portokosten zu sparen. Vielen Dank!
Gemeinderatssprechstunde
Die nächste Sprechstunde des Gemeinderates findet statt am Montag, 23. Mai 2011, von 18 bis 20 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Anregungen mit dem zuständigen Behördenmitglied zu besprechen. Allfällige Interessenten sind gebeten, sich bis Freitag, 20. Mai, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung für die Gemeinderatssprechstunde anzumelden und das Thema sowie den als Gesprächspartner gewünschten Gemeinderat anzugeben (Telefon 061 875 92 92).
Gemeindekanzlei Wegenstetten
Leerstehende Wohnungen bitte melden!
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle Einfamilienhäuser und einzelne Wohnungen, welche zur Miete oder zum Kauf angeboten werden, per Stichtag 1. Juni aber nicht bewohnt sind. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei die per 1. Juni 2011 leer stehenden Häuser und Wohnungen zu melden, unter Angabe der Grösse (Anzahl Zimmer). Für die telefonische Meldung (061 875 92 92) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindekanzlei@wegenstetten.ch) bis zum 6. Juni danken wir Ihnen.
Gemeinekanzlei Wegenstetten
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