Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Leerstehende Wohnungen \ Ersatzwahl Schulpflege \ Gemeindeversammlungen \ Baubewilligungen \ Verwaltung über Auffahrt geschlossen \ Wasser sparen !
Leerstehende Wohnungen bitte melden!
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle Einfamilienhäuser und einzelne Wohnungen, welche zur Miete oder zum Kauf angeboten werden, per Stichtag 1. Juni aber nicht bewohnt sind. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei die per 1. Juni 2011 leer stehenden Häuser und Wohnungen zu melden, unter Angabe der Grösse (Anzahl Zimmer). Für die telefonische Meldung (061 875 92 92) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindekanzlei@wegenstetten.ch) bis zum 6. Juni danken wir Ihnen.
Ersatzwahl Schulpflege / Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang
Am Urnengang vom 15. Mai 2011 konnte der freie Sitz in der Schulpflege erneut nicht besetzt werden. Es ist deshalb ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Wählbar im zweiten Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Wegenstetter Stimmberechtigte angemeldet wird. Der Anmeldung ist eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Nichtgewählten des ersten Wahlgangs sind nicht automatisch angemeldet. Anmeldeformulare sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich und müssen bis Donnerstag, 26. Mai, 12.00 Uhr, auch dort eingereicht werden. Sofern für den zweiten Wahlgang lediglich eine Anmeldung eingeht, setzt das Wahlbüro mit Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen an, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine zusätzlichen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagenen Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Das Wahlbüro.
Gemeindeversammlungen
Die Sommergemeindeversammlungen werden in diesem Jahr erstmals getrennt durchgeführt. Am Freitag, 17. Juni, findet die Ortsbürgergemeindeversammlung statt und am Dienstag, 21. Juni, die Einwohnergemeindeversammlung.
Ortsbürgergemeindeversammlung, Beginn 20.00 Uhr, im Schützenhaus:
- Genehmigung des Protokolls vom 2.12.2010
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2010
- Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2010
- Verschiedenes
Anschliessend wird ein Imbiss serviert. Aus organisatorischen Gründen wird um wird um eine Anmeldung gebeten bis 10. Juni 2011 an die Gemeindekanzlei (siehe auch Talon in der persönlichen Einladung zur Versammlung).
Einwohnergemeindeversammlung, Beginn 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle
- Genehmigung des Protokolls vom 2.12.2010
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2010
- Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2010
- Genehmigung der Kreditabrechnung über die Sanierung des Dreschschopfs
- Verschiedenes
Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Das ausführliche Protokoll der letzten Versammlungen und die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen bis zum jeweiligen Versammlungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Auf Wunsch kann eine Kopie des ausführlichen Protokolls angefordert werden (telefonisch unter 061 875 92 92 oder per E-Mail-Bestellung an gemeindekanzlei@wegenstetten.ch).
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat im Rahmen einer Bauanzeige folgende Bewilligungen erteilt:
- Marion und Peter Müller, Wegenstetten, Einbau von zwei Dachfenstern auf der Liegenschaft Hauptrasse 44, Parzelle 257.
- Prisca Nägelin und Heinz Frei, Wegenstetten, Sitzplatzüberdachung bei der Liegenschaft Wissler 21, Parzelle 247.
Verwaltung über Auffahrt geschlossen
Am Auffahrtsdonnerstag, 2. Juni und am Freitag, 3. Juni bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Telefonbeantworter erteilt unter der Nummer 061 875 92 92 Auskunft zum Vorgehen bei Todesfällen.
Wasser sparen !
Die langanhaltende Wärme und Trockenheit hat unsere Wasserreserven stark belastet und verringert. Auch bei gelegentlichen Regenfällen vermag sich die Wasserförderung der Quellen nur sehr langsam auf ein normales Mass zu regulieren. Die Bevölkerung wird daher aufgerufen, den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken. Insbesondere ist unbedingt auf ein Sprengen von Rasen- und Grünflächen und das Autowaschen zu verzichten. Das Wässern der Gartenpflanzen hat mit der Giesskanne und nicht mit dem Gartenschlauch zu erfolgen. Der Gemeinderat appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und dankt für die Umsetzung der entsprechenden Sparmassnahmen.
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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