Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Ersatzwahlen Schulpflege und Finanzkommission \ Ersatzwahl Steuerkommission \ Weihnachtsbaumverkauf \ Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Ersatzwahlen Schulpflege und Finanzkommission / Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang
Am Urnengang vom 28. November 2010 konnte keiner der freien Sitze in der Schulpflege und der Finanzkommission besetzt werden. Es ist deshalb ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Wählbar im zweiten Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Wegenstetter Stimmberechtigte angemeldet wird. Der Anmeldung ist eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Nichtgewählten des ersten Wahlgangs sind nicht automatisch angemeldet. Anmeldeformulare sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich und müssen bis Mittwoch, 15. Dezember, 12.00 Uhr, auch dort eingereicht werden. Sofern für den zweiten Wahlgang weniger oder gleichviele Anmeldungen eingehen, wie freie Sitze bestehen, setzt das Wahlbüro mit Publikation der Kandidaten eine Nachmeldefrist von fünf Tagen an, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Das Wahlbüro.
Ersatzwahl Steuerkommission
In Wegenstetten ist die Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 nötig, nachdem Josef Reimann wegen Wegzugs aus der Gemeinde seine Demission bekannt gegeben hat. Die Ersatzwahl wird zusammen mit dem eidgenössischen bzw. kantonalen Urnengang am 13. Februar 2011 stattfinden. Wahlvorschläge für ein neues Mitglied sind von zehn Wegenstetter Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag auf der Gemeindekanzlei Wegenstetten eintreffen, also bis spätestens am Freitag 17. Dezember 2010, 12.00 Uhr. Das dafür erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im ersten Wahlgang kann jede wahlfähige, in Wegenstetten wohnhafte Person als Kandidat oder Kandidatin Stimmen erhalten. Sollten innerhalb der erwähnten Frist allerdings nur ein/e wählbare/r Kandidat/in vorgeschlagen werden, setzt das Wahlbüro mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen an. Innerhalb dieser Frist können zusätzliche Vorschläge unterbreitet werden. Bleiben in diesen fünf Tagen neue Anmeldungen aus, so wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Weihnachtsbaumverkauf
Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf findet statt am Samstag, 18. Dezember 2010, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Volg-Laden. Preis pro Baum Fr. 20.--. Die frisch gehauenen Weihnachtsbäume sind FSC-zertifiziert und stammen aus unserem eigenen Wald.
Die Forstverwaltung
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 2. Dezember 2010 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 22. Juni 2010
- Genehmigung der Voranschläge 20110
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls vom 22. Juni 2010
- Erteilung eines Kredits über Fr. 50'000.-- für die Anschaffung eines Leckortungsgeräts für die Wasserversorgung
- Erteilung eines Kredits über Fr. 75'000.-- für die Anschaffung eines Fahrzeugs für das Gemeindebauamt
- Erteilung eines Bruttokredits über Fr. 932'000.-- für die periodische Wiederinstandstellung von Flurwegen (PWI)
- Beitritt zum Jurapark Aargau für eine erste 10-jährige Betriebsphase mit Vertragsgenehmigung und Folgekosten von jährlich Fr. 5.-- pro Einwohner
- Genehmigung der Voranschläge 2011 mit einem Steuerfuss von 121 %
- Genehmigung der Gebührentarife 2011
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist:: 10. Januar 2011.
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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