Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Bundesfeier findet nicht statt \ Gemeindeverwaltung geschlossen \ Rückschnitt Bäume und Sträucher
Bundesfeier findet nicht statt
Die Restriktionen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden in den letzten Wochen laufend gelockert.
Aktuell sind Veranstaltungen bis maximal 300 Personen unter klar definierten, aufwendigen und strikt einzuhaltenden Auflagen möglich (Abstandsregeln, Präsenzlisten, Verpflegung unter Schutzvorkehrungen und mehr.). Die Bundesfeier könnte nicht annähernd im gewohnten, lockeren, ungezwungenen Rahmen und gemütlichen Beisammensein stattfinden.
Der Gemeinderat hat sich den Entscheid nicht leicht gemacht, ist aber zum Schluss gekommen, unter den gegebenen Umständen auf eine Durchführung der diesjährigen Bundesfeier zu verzichten.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, 19. Juni bleibt die Gemeindeverwaltung wegen eines personellen Engpasses geschlossen.
Rückschnitt Bäume und Sträucher
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden ersucht, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr.
Grundeigentümer können bei einem Unfall zumindest mithaftbar gemacht werden, wenn die nachfolgenden Vorschriften nicht eingehalten werden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden.
Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird. Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, die notwendigen Massnahmen einzuleiten.
Gemeinde Wegenstetten
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