Lärmbelästigungen Der Gemeinderat muss vermehrt Klagen von Dorfbewohnern entgegennehmen, welche sich über Lärmbelästigungen zu Unzeiten beschweren. Die üblichen Ruhezeiten werden immer häufiger missachtet, indem insbesondere während der Mittagszeit und bis spät in die Nacht lärmige Arbeiten ausgeführt werden oder sonstige lautstarke Aktivitäten im Freien stattfinden.
Dem Gemeinderat obliegt die Sorge für die öffentliche Ruhe und Ordnung. Er fordert deshalb dazu auf, während der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. das Rasenmähen) zu unterlassen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört.
Man ist sich bewusst, dass in der Landwirtschaft gewisse dringende Arbeiten witterungsbedingt auch während den Ruhezeiten ausgeführt werden müssen. Es wird jedoch dazu angehalten, solche Arbeiten und damit zusammenhängende Lärmentwicklungen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Dazu gehört es auch, dass mit den schweren Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen rücksichtsvoll und mit angepasster Geschwindigkeit durch die bewohnten Quartiere gefahren wird. Der Gemeinderat zählt auf die Vernunft der Dorfbewohner und dankt für eine Rücksichtnahme aufeinander.
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