Die Bezirksämter, das kantonale Untersuchungsamt, die Jugendanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft blicken sowohl hinsichtlich Quantität als auch hinsichtlich Qualität der Verfahren auf ein intensives Jahr zurück.
Bezirksämter Bei den elf Bezirksämtern gingen 2007 38'975 neue Strafuntersuchungen gegen Erwachsene ein (2006: 41'891). Die Bezirksämter konnten 40'049 Verfahren abschliessen. Insgesamt erliessen sie 36'991 Strafbefehle (2006: 38'523). Verurteilungen gemäss Strafbefehl: in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe, in 82 Fällen zu gemeinnütziger Arbeit, in 7'182 Fällen zu einer Geldstrafe (davon 867 unbedingt) und in 27'842 Fällen zu einer Busse. Auf den 1. Januar 2007 trat der neue Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches in Kraft (u.a. Einführung der Geldstrafe).
Staatsanwaltschaft und Untersuchungsamt Die Geschäftslast der Staatsanwaltschaft hat 2007 um 7,3 % zugenommen und einen neuen Höchststand von 6'791 Geschäften erreicht. Demgegenüber gingen die kontrollierten Strafbefehle relativ stark um 11,7 % auf 37'848 zurück (2006: 42'881). Die Einstellungen pendelten sich mit 3'607 in etwa auf dem Vorjahresniveau ein (3'462). 1'655 Geschäfte wurden zur Anklage vor ein Bezirksgericht gebracht (2006: 1'544). - Das kantonale Untersuchungsamt erhielt 2007 31 neue Fälle zugewiesen. Die Bearbeitung dieser komplexen und meist sehr umfangreichen Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität erforderte sowohl seitens des Untersuchungsamts als auch der Staatsanwaltschaft einen zeitintensiven Arbeitsaufwand, zumal diese Geschäfte nicht selten auch noch einen Auslandbezug aufweisen.
Jugendanwaltschaft Die Jugendanwaltschaft hatte gegenüber dem Vorjahr (2'365) einen leichten Anstieg der Fälle von 5.4 % auf 2'493 zu verzeichnen. Eine massive Zunahme von rund 90 % auf 511 Fälle musste bei den Delikten gegen Leib und Leben festgestellt werden (2006: 268). Gerade Jugendliche, welche mehrfach schwere Delikte begangen haben, beschäftigen die Jugendanwaltschaft stark und über einen längeren Zeitraum. Diese Fälle können nicht mit einer Bestrafung einfach erledigt werden. Vielmehr muss eine individuelle Massnahme gesucht werden. Im Weiteren stellt die Jugendanwaltschaft fest, dass namentlich Schlägereien und exzessive Sachbeschädigungen oft unter Alkoholeinfluss begangen werden.
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