Das Polizeiwochenende war geprägt von vielen Ruhestörungen, Streitfällen und Vorfällen Häuslicher Gewalt.
Von: Kapo, Medien & PR (eingesandt)
Über das vergangene Wochenende wurde die Kantonspolizei Aargau und die Kommunalpolizei zu vielen Zwistigkeiten gerufen: Es gingen 26 Meldungen ein von Ruhestörungen. Bei 16 Anrufen ging es um Streitigkeiten und Drohungen. Die Polizei intervenierte bei 10 Vorfällen 'Häuslicher Gewalt'. Auf den Aargauer Strassen kam es zu 23 Verkehrsunfällen. Es wurden 4 Einbrüche gemeldet.
In allen drei Regionen des Kantons Aargau herrschte eine grosse Unruhe. Die Polizei wurde gebeten bei 26 Ruhestörungen zu intervenieren. Diese haben in Wohnungen, Quartieren und Innenstädte stattgefunden, wo zu laut und zu lange gefeiert wurde.
Die Kantonspolizei Aargau wurde zu 16 Streit-/Schlägereimeldungen gerufen. Sie wurden jeweils von den örtlichen Regionalpolizei-Organen unterstützt. Teilweise standen die beteiligen Personen unter hohem Alkoholeinfluss (bis zu 3 Promille). Mehrere Personen wiesen Blessuren auf und suchten in der Folge einen Arzt auf.
Im Zusammenhang mit den 10 Vorfällen von Häuslicher Gewalt verfügte die Kantonspolizei über eine Wegweisung von 5 Tagen. Bei zwei Interventionen verfügte das zuständige Bezirksamt eine Inhaftierung.
Es wurden über das vergangene Wochenende 23 Verkehrsunfälle gemeldet. Bei 9 Personen wurde eine Spitaleinweisung nötig. Niemand wurde schwer verletzt. Es wurden zwei Alkoholproben veranlasst und den Fahrzeuglenker der Führerausweis entzogen. Teilweise entstanden an den Unfallfahrzeugen grosser Sachschaden.
Ueber das zweite Ferienwochenende wurden der Kantonspolizei Aargau 4 Einbrüche gemeldet. Die Täterschaft drang in drei Firmen und ein Einfamilienhaus ein.
Grosskontrolle auf der Autobahn Am Sonntagmorgen führte die Kantonspolizei Aargau auf der A1, Höhe Neuenhof FB Bern, eine umfangreiche Personen- und Fahrzeugkontrolle durch. Bei 7 Autolenkern stellten die Polizisten fest, dass diese ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lenkten. Drogentests ergaben, dass 4 dieser PW-Lenker ihr Fahrzeug auch noch unter Drogeneinfluss gelenkt hatten. Ein PW-Lenker war ohne Führerausweis unterwegs, da ihm dieser schon zu einem früheren Zeitpunkt entzogen worden
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