Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 20.11.2008 bis 09.12.2008 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist dazulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Wasserqualität des Trinkwassers Alle Probeentnahmen entsprachen gemäss dem Untersuchungsbericht des Kantonalen Labors, Aarau, soweit untersucht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. Die Gesamthärte des Wassers aus dem Grundwasserpumpwerk Blackimatt beträgt 34.6 ° fH (hart). Der Nitratgehalt liegt bei 21 mg pro Liter. Das Wasser muss keiner Behandlung unterzogen werden. Weitere Auskünfte erteilt das Kantonale Labor, Trink- und Badewasser, in Aarau. Der Gemeinderat
Provisorische Steuerzahlung 2008 Der Gemeinderat bedankt sich bei allen die ihre provisorischen Steuern 2008 fristgerecht überwiesen haben. Wie die privaten Haushalte benötigt auch der öffentliche Haushalt stets liquide Mittel um die an uns gestellten Rechnungen fristgerecht begleichen zu können. Der Gemeinderat
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