Die oben erwähnten Baugesuche liegen in der Zeit vom 30.10.2009 bis 18.11.2009 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist dazulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Baubewilligungen Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
Bauherrschaft: Pfeiffer Hans und Annie, Zeiherstrasse 9, 5028 Ueken; Bauobjekt: Photovoltaikanlage; Ortslage: Zeiherstrasse 9, Parzelle Nr. 659.
Bauherrschaft: Immobilien Bielstrasse AG, Bielstrasse 1, 2540 Grenchen; Bauobjekt: Neubau von 3 Einfamilienhäusern mit angebauten Autounterständen; Ortslage: Stigli; Parzelle Nr. 384.
Der Gemeinderat
Erschliessung Stigli Die Arbeiten der Erschliessung Stigli schreiten voran. In den nächsten zwei bis drei Wochen kann es im Zusammenhang mit den Anschlüssen an die Hauptwasserleitung und an das Hauptkabel der Stromzufuhr zu Behinderungen kommen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken im Namen der Bauherrschaft und des Projektleiters für das Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Papiersammlung Die Schulkinder haben bei der letzten Sammlung insgesamt 14'830 kg Papier gesammelt. Dies gibt wieder einen schönen „Zustupf“ von CHF 444.90 in die Lagerkasse. Einen herzlichen Dank an alle Beteiligten. Der Gemeinderat
Verfall der Steuern für das Jahr 2009 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Zahlungsfrist am 31. Oktober 2009 abläuft. Ab 1. November wird ein Verzugszins von 6 Prozent erhoben. Dies gilt auch für provisorisch geforderte Steuern, oder wenn gegen die Veranlagung ein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Für Ihre rechtzeitige Überweisung danken wir Ihnen bestens. Die Finanzverwaltung
Voranzeige – Sanierung Mehrzweckgebäude Ueken; Orientierungsversammlung An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2008 wurde ein Projektierungs- kredit von Fr. 50'000.00 für die Sanierung des Mehrzweckgebäudes genehmigt. Die Resultate der Abklärungen, Untersuchungen sowie der Projekt-Entwurf liegen nun vor. Der Gemeinderat stellt das Projekt den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern vorgängig der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2009 vor, an welcher der entsprechende Baukredit zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 19. November 2009, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus, Gemeindesaal, statt. Der Gemeinderat heisst dazu alle Interessierten herzlich willkommen. Gemeinderat Ueken
Gemeindeverwaltung geschlossen Infolge einer Weiterbildung des Personals bleibt die Gemeindeverwaltung am Mittwochnachmittag 4. November 2009 geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeindepersonal Ueken
Personnelles Frau Beatrice Zahnd wird ihre Arbeit auf unserer Gemeindeverwaltung am Montag, 2. November 2009, aufnehmen und sich in den nächsten zwei Monaten mit den Projekten und Gegebenheiten der Gemeinde Ueken vertraut machen. Ab 1. Januar 2010 übernimmt sie dann die Funktion der Gemeindeschreiberin. Wir wünschen ihr eine gute Einarbeitungszeit und viel Freude an ihrem neuen Arbeitsplatz. Gemeinderat und Gemeindepersonal
Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken, Personelles Aus zahlreichen Bewerbungen hat der Gemeinderat Ueken an seiner letzten Sitzung erstmals zwei Lehrlinge für den Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken gewählt. Es sind dies Veronica Veccia aus Hornussen und Lukas Schraner aus Ueken. Frau Veccia absolviert zurzeit ein Praktikum beim Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken und auch Herr Schraner ist kein unbekanntes Gesicht: er absolvierte bereits eine Lehre im Forstbetrieb. Aufgrund dessen wird er nur noch eine zweijährige Lehre zu absolvieren haben. Der Unterhaltsbetrieb sowie der Gemeinderat sind sich sicher, zwei ausgesprochen einsatzfreudige und fleissige Auszubildende gefunden zu haben. Gemeinderat und Unterhaltsbetrieb
Einführung des neuen Schweizer Passes 10: Neue Rechtsgrundlagen treten per 1. März 2010 in Kraft Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, der sogenannte E-Pass, geschaffen. In einer zusätzlichen Einführungsverordnung des Bundesrates wird die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 10 geregelt. Die Schweiz muss die sogenannten E-Pässe aufgrund der Schengener Ausweisverordnung bis zum 1. März 2010 definitiv einführen. Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. In der Schweiz werden die vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stellen, im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache wird die Identität der antragstellenden Person geprüft und gleichzeitig die biometrischen Daten erfasst.
Der Pass 10 wird für Erwachsene zehn Jahre gültig sein und 140 Franken kosten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird der neue Pass fünf Jahre gültig sein und 60 Franken kosten. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert auch in Zukunft von einem Kombiangebot. Für Erwachsene wird dieses Angebot 148 Franken, für unter 18-Jährige 68 Franken kosten. Die Kantone können festlegen, dass für eine maximale Übergangsfrist von zwei Jahren die Identitätskarten weiterhin auch bei den Wohnsitzgemeinden beantragt werden können. Identitätskarten werden weiterhin ohne auf einem Chip gespeicherte Daten ausgestellt. Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, wird es für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 bzw. den neuen Pass 10 zu beantragen. Eine Einführungsverordnung bestimmt darum, dass Anträge für einen Pass 03 oder Pass 06 noch bis zum 15. Februar 2010 bei den antragstellenden Behörden (in der Regel die Gemeinden) eingereicht werden können. Mit der Festlegung dieser Frist ist sichergestellt, dass die Anträge durch die Kantone noch verarbeitet und die Pässe 03 oder 06 bis Ende Februar 2010 produziert bzw. ausgestellt werden können.
Pässe 10 können ab dem 24. Februar 2010 bei den ausstellenden Behörden beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Für diese kurze Übergangsphase ist sichergestellt, dass jederzeit provisorische Pässe ausgestellt werden können. Auch die Ausstellung von Identitätskarten wird ohne Unterbruch möglich sein. Diese Einführungsverordnung tritt bereits am 1. Februar 2010 in Kraft.
Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schweizerpass.ch und www.fedpol.admin.ch.
Wasserqualität des Trinkwassers Alle Probeentnahmen entsprachen gemäss dem Untersuchungsbericht des Kantonalen Labors, Aarau, soweit untersucht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Die Gesamthärte des Wassers aus dem Grundwasserpumpwerk Blackimatt beträgt 35° fH (hart).
Der Nitratgehalt liegt bei 21 mg pro Liter. Das Wasser muss keiner Behandlung unterzogen werden. Weitere Auskünfte erteilt das Kantonale Labor, Trink- und Badewasser, in Aarau. Der Gemeinderat
Ablesen der Wasseruhren Die Wasseruhren werden ab Montag, 2. November 2009 abgelesen. Die Hauseigentümer werden gebeten, Frau Deiss den Zugang zu den Wasseruhren frei zugänglich zu halten. Bei Abwesenheit bitten wir Sie höflich, die im Briefkasten deponierte Karte mit dem Zählerstand zu ergänzen und uns baldmöglichst zu retournieren. Vielen Dank für das Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Der Familienpass Region Basel mit rund 100 Vergünstigungen oder Gratisangeboten für die ganze Familie Vor fünf Jahren als Idee zur Familienförderung entstanden, haben sieben Organisationen in einem für die Schweiz einmaligen Gemeinschaftsprojekt den Familienpass Region Basel lanciert. Für nur 30 Franken pro Jahr haben Familien in der Nordwestschweiz rund 100 Vergünstigungen oder Gratisangebote im Sack. Klein und Gross können von tollen Vorteilen in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung, Ausflüge, Ferien, Kurse und Weiterbildung, Messen und Ausstellungen, Shops und Soziales profitieren. Von Museen- und Theatereintritten, Gratiseintritten für Kunsteisbahn und Badi über vergünstigte oder gratis Tickets für Kinoeintritte bis zu grosszügigen Rabatten in Sportzentren und Shops ist für jeden etwas dabei. Für Familien mit kleinem Budget gibt es den speziellen FamilienpassPlus. Dieser kostet ebenfalls CHF 30.00, bietet aber zusätzliche Vorteile und Vergünstigungen. Weitere Informationen und auch das Anmeldeformular finden Sie unter www.familienpass.ch. Die Gemeindekanzlei
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Nachrichten aus Herznach-Ueken: Grundreinigung \ Positives Ergebnis Gemeinde Herznach-Ueken infolge rund 3 Millionen Fusionsbeitrag Kanton \ Baubewilligungen