Ferienzeit – Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei Während der Ferienzeit bleibt die Gemeindekanzlei reduziert geöffnet. Ab Freitag, 11. Juli bis und mit Montag, 4. August 2008 bleibt die Gemeindekanzlei jeweils am Nachmittag geschlossen. Wir bitten Sie, unsere speziellen Schalteröffnungszeiten (07.30 bis 12.00 Uhr) zu beachten. Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Für allfällige Termine wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen (Tel. 062 865 10 60, Fax 062 865 10 69 oder über gemeindeverwaltung@ueken.ch). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Gratulation zur bestandenen Lehrabschlussprüfung Nach dreijähriger Ausbildungszeit auf der Gemeindeverwaltung Ueken und dem Besuch des Berufsschulunterrichtes am Berufsbildungszentrum Fricktal hat Stephanie Kuhny, Gipf-Oberfrick, die Lehrabschlussprüfung als Kauffrau (Profil E) mit der sehr guten Gesamtnote von 5,1 bestanden. Wir gratulieren der jungen Kauffrau ganz herzlich zu diesem tollen Abschluss. Nach dem Lehrende ende dieses Monats wird Stephanie Kuhny die Weiterausbildung als Zollfachfrau beginnen. Wir wünschen ihr dazu viel Freude und Befriedigung, für die Zukunft alles Gute und viel Glück auf dem weiteren Lebensweg. Gemeinderat und Gemeindepersonal Ueken
Gratulation zur bestandenen Berufsmaturität Herr Daniel Güntert, Gemeindeschreiber-Stellvertreter, hat in einer 1 ½-jährigen Ausbildung berufsbegleitend die Kaufmännische Berufsmaturität absolviert. Diesen Lehrgang an der Kaufmännischen Berufsschule Lenzburg-Reinach BUSINESS-SCHOOL hat er mit dem tollen Notendurchschnitt von 5,1 abgeschlossen und damit einen weiteren Schritt für seine berufliche Karriere erreicht. Wir gratulieren Herrn Güntert zu diesem Erfolg und freuen uns, auch in Zukunft mit dem sympathischen, strebsamen jungen Berufsmann zusammenarbeiten zu dürfen. Gemeinderat und Gemeindepersonal Ueken
Badespass? – Das Ueker-Badetuch darf nicht fehlen! Gehen Sie diesen Sommer ans Meer, in die Badi oder sonst wo baden? – Dann darf das Ueker-Badetuch (Format: 115/170 cm) auf keinen Fall fehlen. Für nur Fr. 32.00 erhalten Sie ein mit dem Slogan „Ueken – Ihr Zuhause“ besticktes Badetuch. Das Badetuch kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gemeindekanzlei
Schliessung der Turnhalle während den Sommerferien Während den Sommerferien bleiben sämtliche Liegenschaften der Schulanlage Hofacker (Schulhaus, Turnhalle, Kindergarten) im Zusammenhang mit Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme. Die Gemeindekanzlei
Die Dargebotene Hand Aarau Fussball-Euphorie im ganzen Land dank der EM, die sozusagen vor der Haustüre stattfand. Doch nicht allen war zum Feiern. Das spüren auch die freiwillig Mitarbeitenden von „Die Dargebotene Hand – Telefon 143“. Verzweifelte Menschen aus dem ganzen Kanton Aargau sowie dem solothurnischen Niederamt rufen nach wie vor hier an, um ein anonymes Gespräch zu führen. Sie sind froh, dass ihnen jemand zuhört. Und dass ihnen weitergeholfen wird, in dem weitere Schritte angesprochen werden. Bestens geschulte Personen stehen bei Telefon 143 dafür Tag und Nacht zur Verfügung.
Obligatorische Hundeausbildung ab Herbst 2008 - Häufige Fragen Der Bundesrat hat im April 08 die revidierte eidg. Tierschutzverordnung verabschiedet. Sie wird auf den 1. September in Kraft treten. Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, müssen diesen obligatorischen Erziehungskurs besuchen. Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie nachstehend zusammengestellt. Wie sieht die Ausbildung konkret aus? Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs, der 1 bis 2 Abende dauern wird und einem praktischen Training von mindestens 5 x 2 Stunden mit dem Hund. Der Theoriekurs muss vor der Anschaffung des Hundes gemacht werden. Wenn Sie dann den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das etwa 5 x 2 Übungseinheiten umfasst. Für den Aufbau der Ausbildungen braucht es allerdings noch einige Monate Zeit. Deshalb gibt es auch eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Das bedeutet: Wenn Sie im Herbst 2008 Ihren ersten Hund kaufen, haben Sie bis am 1. September 2010 Zeit, den Theoriekurs und das Training nachzuholen. Möglicherweise wird es in der Übergangsphase auch Kombiangebote geben, wo Sie in einem Gang Theoriekurs und Training absolvieren können. Ich habe bereits einen Hund. Muss ich nun die Ausbildung nachholen? Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Konkret heisst das: Für den Hund, den Sie bereits haben, brauchen Sie nichts mehr. Schaffen Sie sich aber ab 1. Sept. 08 einen 2. Hund an, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren und haben wegen der Übergangsfrist bis am 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem neuen Hund machen, den Sie übernehmen. Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren. Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung? Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden. Das ist heute schon möglich. Ich möchte im Herbst 2008 einen Hund kaufen. Wo finde ich nun die richtigen Ausbildungen? Es ist wichtig, dass die Ausbildungen gut sind und dem Hundehalter etwas bringen. Die Organisationen, die solche Ausbildungen anbieten werden, müssen vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannt sein. Die anerkannten Ausbildungsgänge werden Sie künftig auf www.tiererichtighalten.ch finden. Wer kann solche Kurse anbieten? Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) wird genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeiten. Das BVET wird aufgrund dieser Kriterien Organisationen (Verbände, Vereine, Firmen, Ausbildungsstätten) anerkennen, die Ausbildungen für Ausbildner geben können. Auf www.tiererichtighalten.ch werden die anerkannten Organisationen und ihre Ausbildungen gelistet, sobald sie verfügbar sind. Wer künftig die für Hundehaltende obligatorischen Hundekurse geben möchte, muss eine solche oder eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Prüfung bestanden haben. Muss man mit jedem Hund jeder Rasse in dieses Training? Ja, unabhängig von Rasse und Grösse. Aus zwei Gründen: Zum einen können alle Hunde beissen und auch kleinere Hunde können gerade bei Kindern schwere Verletzungen verursachen. Zum anderen zielen die Ausbildungen auch auf eine tiergerechte Haltung. Diese ist selbstverständlich bei kleinen Hunden genauso wichtig wie bei grossen.
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Nachrichten aus Herznach-Ueken: Grundreinigung \ Positives Ergebnis Gemeinde Herznach-Ueken infolge rund 3 Millionen Fusionsbeitrag Kanton \ Baubewilligungen