Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt keine Einwände gegen die Übernahme der Basler Zeitung (BaZ) durch Tamedia. Mit dieser Übernahme werde Tamedia ihre Marktposition zwar weiter festigen, es besteht jedoch nicht die Gefahr einer Wettbewerbsbeseitigung, begründet die WEKO ihren Entscheid.
Tamedia erwirbt von der Zeitungshaus AG, die zu je einem Dritte Christoph Blocher, Rolf Bollmann und Markus Somm gehört, die Basler Zeitung AG und verkauft der Zeitungshaus AG im Gegenzug die Tagblatt der Stadt Zürich AG und die FZ Furttaler Zeitung AG. Von der WEKO wurde allerdings nur die Übernahme der Basler Zeitung AG durch Tamedia geprüft.
Nach einer vertieften Prüfung bestünden zwar Anhaltspunkte, dass die Übernahme der Basler Zeitung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Raum Basel (WEMF-Wirtschaftsgebiet 31) und in verschiedenen Märkten für Rubrikanzeigen sowohl im Raum Basel als auch in der Deutschschweiz eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte, dies zusammen mit der NZZ/AZ-Gruppe und der Ringier-Gruppe. Durch den Eigentümerwechsel bei der Basler Zeitung verändere sich die Marktverhältnisse allerdings kaum. Die Übernahme führe daher zu keiner Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs, argumentiert die WEKO.
Damit seien die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO nicht gegeben. Es sei zudem darauf hinzuweisen, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wirtschaftliche, das heisst wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen gewesen sind, betont die WKO. Der Übernahme steht damit gemäss der Wettbewerbskommission aus kartellrechtlicher Sicht kein Hindernis mehr im Weg.
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