Dopingsperre für Kariem Hussein
Von: mm/f24.ch
Dem Schweizer Leichtathleten Kariem Hussein wurde in einer Kontrolle das Vorhandensein einer verbotenen Substanz nachgewiesen.
Dopingsperre für Kariem Hussein
Auf Antrag von Antidoping Schweiz hat die Disziplinarkammer von Swiss Olympic gegen den Schweizer Leichtathleten Kariem Hussein in einem vereinfachten Verfahren eine Sperre von neun Monaten verhängt. Dem Athleten war in der Dopingprobe das Vorhandensein der verbotenen Substanzen Nikethamid und des Methaboliten N-ethylnicotinamide nachgewiesen worden.
Die Sperre gilt seit dem 16. Juli 2021, dem Beginn der provisorischen Sperre und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport wirksam. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Europameister von 2014 kann somit an der Olympiade in Tokio nicht teilnehmen.
Fatal an diesem Fall ist, dass das Doping in einem auf dem Markt frei zugänglichen Täfeli ist, welches sich der Hürdenläufer an den Schweizer Meisterschaften Ende Juni in Langenthal nach dem Final über 400 m Hürden genehmigte.
Als Dachverband des Schweizer Sports und als Nationales Olympisches Komitee ist Swiss Olympic erschüttert über den Vorfall zu einem Zeitpunkt, in dem der internationale Sport anlässlich der Olympischen Spiele in Tokio gefeiert werden soll.
Dass der Athlet seine Sperre akzeptiert und die Verantwortung für sein Vergehen übernimmt, verdient aus Sicht von Swiss Olympic Respekt. Nichtsdestotrotz ist das Vergehen und die daraus resultierende Sperre eine Warnung an alle Athletinnen und Athleten, dass sie nie sorgfältig genug sein können bei der Einnahme von Ergänzungsmitteln.
Gleichzeitig sei aus diesem Fall ersichtlich, dass das Kontrollsystem in der Schweiz gut funktioniere. Die Prävention sei und bleibe für Swiss Olympic, zusammen mit Antidoping Schweiz und den Mitgliedsverbänden, der wichtigste Ansatz, damit Fälle wie dieser in Zukunft nicht mehr vorkommen.
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