Bundesrat genehmigt Überstellungsvertrag mit Kosovo
Von: mm/f24.ch
Schweizerische und kosovarische Strafgefangene sollen ihre Haftstrafen künftig in ihrem Heimatstaat verbüssen können. Der Bundesrat hat am Freitag einen Staatsvertrag zur Überstellung verurteilter Personen mit Kosovo genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Der bilaterale Vertrag ermöglicht auch Überstellungen gegen den Willen der betroffenen Personen.
Die Überstellung verurteilter Personen in ihr Heimatland erfüllt einen humanitären Zweck und dient zudem der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft. Ein Häftling, der seinem familiären und kulturellen Umfeld nahe ist, gliedert sich nach seiner Freilassung leichter wieder in die Gesellschaft ein. Weiter kommt die Überstellung verurteilter Personen der Forderung von Seiten der Politik und von den kantonalen Strafvollzugsbehörden nach, den Anteil ausländischer Strafgefangener zu senken. Der bilaterale Vertrag schafft die rechtstaatlichen Grundlagen für Überstellungen im Verhältnis zu Kosovo.
Kein Recht auf Überstellung Eine Überstellung setzt unter anderem voraus, dass die betroffene Person eine Straftat begangen hat, die sowohl im Urteilsstaat, wie auch im Vollstreckungsstaat strafbar ist. Weiter müssen beide Staaten einer Überstellung zustimmen. Der Überstellungsvertrag verpflichtet die Staaten jedoch nicht, ein Überstellungsgesuch zu genehmigen und verleiht der verurteilten Person auch kein Recht, für die Strafvollstreckung in ihren Heimatstaat zurückkehren zu können.
Überstellung auch gegen den Willen der verurteilten Person In gewissen Fällen kann eine verurteilte Person auch gegen ihren Willen in ihr Heimatland überstellt werden. Die Einwilligung ist dann nicht erforderlich, wenn sie aus dem Urteilsstaat geflohen ist oder wenn sie nach erfolgter Verbüssung der Strafe ausgewiesen oder abgeschoben werden würde, das Territorium des Urteilsstaats also ohnehin verlassen müsste. Gegen eine solche Überstellung kann die verurteilte Person beim Bundesstrafgericht Beschwerde erheben.
Kosten der Überstellung trägt grundsätzlich der Urteilsstaat Der Überstellungsvertrag Schweiz-Kosovo sieht anders als das Europäische Überstellungsübereinkommen vor, dass grundsätzlich der Urteilsstaat die Kosten im Zusammenhang mit der Überstellung der verurteilten Person in ihr Heimatland trägt. Diese Regelung soll verhindern, dass eine Überstellung daran scheitert, dass der Vollstreckungsstaat die Kosten dafür nicht übernehmen kann oder will und rechtfertigt sich für den Urteilsstaat dadurch, dass er durch die Überstellung finanziell erheblich entlastet wird.
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Die Stromversorgungssicherheit war im vergangenen Winter aufgrund der milden Temperaturen sowie der hohen Stromproduktion im In- und Ausland gewährleistet. Aufgrund der ausserordentlich hohen Wasser- und Kernkraftproduktion war...
Der Schutz des Wettbewerbs ist die wichtigste ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. Sie wird in der Schweiz in erster Linie über das Instrumentarium des Kartellgesetzes und des Binnenmarktgesetzes erfüllt. Die...
(DACH-Staaten = Deutschland, Österreich, Schweiz) Die Schweiz setzt sich mit Deutschland und Österreich dafür ein, dass der Schienengüterverkehr auf europäischer Ebene durch die Einführung der digitalen automatischen Kupplung...
Bundespräsidentin Viola Amherd reist diese Woche nach Rom, wo am Freitag, 3. Mai 2024, Treffen mit dem italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella und mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni geplant sind. Am Wochenende und...
Das Beratungsnetz für Rassismusopfer hat im Jahr 2023 insgesamt 876 Fälle rassistischer Diskriminierung dokumentiert und ausgewertet, 168 Fälle mehr als im Vorjahr. Die meisten Vorfälle ereigneten sich im Bildungsbereich, am...
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, die Motion der SiK-N «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches» anzunehmen.
Die Sondiergrabungen im Bahnstollen des ehemaligen Munitionslagers sind abgeschlossen und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Räumung und die Umsetzung der Schutzmassnahmen. Mit dem Baustart der ersten sicherheitsrelevanten...
Die UNO-Generalversammlung verabschiedete am 24. April 2024 eine Resolution, welche die Finanzierung einer unabhängigen Institution für vermisste syrische Personen in Genf ermöglicht.
Die Konsolidierte Rechnung Bund (KRB) schafft eine Gesamtsicht über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Bundes als Konzern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. April 2024 die KRB für das Jahr 2023 genehmigt. Sie...