Bund beteiligt sich an der gesamten Altlastenbearbeitung
Von: mm / f24.ch
Am Freitag hat der Bundesrat die entsprechende Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) beschlossen.
Mit der revidierten VASA-Verordnung kann der Bund die Kantone weiterhin bei der Altlastenbearbeitung unterstützen und neu VASA-Abgeltungen an die gesamte Altlastenbearbeitung, wie Katastererstellung, Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten, entrichten. Finanziert wird dies wie bis anhin mit einer Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen. Die revidierte Verordnung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und wesentlich dazu beitragen, dass die Altlastenbearbeitung rasch, nachhaltig und zielgerichtet erfolgt und nicht wegen fehlender Finanzen auf kommende Generationen verschoben wird.
Wann bezahlt die VASA-Kasse? Der Verursacher eines belasteten Standortes hat für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung aufzukommen. Kann er nicht mehr ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig, so muss der Kanton die Kosten tragen. In diesen Fällen und bei der Sanierung von Siedlungsabfall-Deponien und Schiessanlagen übernimmt der Bund 40 Prozent der Kosten mit der VASA-Kasse, das heisst jährlich rund 26 Millionen Franken.
Was ändert sich mit der VASA-Revision? Änderungen des Umweltschutzgesetzes haben die umfassende Revision der VASA notwendig gemacht. Wesentliche Aspekte sind:
Die VASA-Abgabe wird, wie im Umweltschutzgesetz bereits seit 1995 vorgesehen, jetzt auch bei den Inertstoffdeponien und damit bei allen Deponietypen in der Schweiz erhoben. Ausgenommen sind Inertstoffdeponien, auf denen ausschliesslich unverschmutzter Aushub abgelagert wird. Auf Inertstoffdeponien sind gesteinsähnliche, schadstoffarme und reaktionsträge (inerte) Abfälle zur Ablagerung zugelassen.
Die Abgabepflicht wird auf die Ablagerung von Rückständen aus der Behandlung exportierter Abfälle ausgeweitet, um eine finanzielle Benachteiligung bei der Behandlung im Inland zu beseitigen.
Die Abgabesätze wurden gestützt auf die aktuellen durchschnittlichen Deponiepreise angepasst und betragen neu für die Inertstoffdeponien 3 Franken pro Tonne, für Reaktordeponien 15 Franken pro Tonne und für Reststoffdeponien 17 Franken pro Tonne. Für ausländische Untertagedeponien beträgt der Abgabesatz 22 Franken pro Tonne.
Die neu geschaffene Regelung zur Auslagerung der Kontrolle der Abgabeerhebung bei den Deponiebetreibern und Exportfirmen an eine externe Fachkraft ist notwendig, um auch mit der Ausweitung der Abgabepflicht beim Export und der zusätzlichen Betaxung der Inertstoffdeponien die von der Branche geforderte Rechtsgleichheit unter den Zahlungspflichtigen weiterhin sicherzustellen.
Es bestehen klare Regelungen zu den Abgeltungsvoraussetzungen, zu den anrechenbaren Kosten und zum Verfahren; dies soll einen effizienten und sachgerechten Vollzug mit geringem Verwaltungsaufwand gewährleisten. Damit wird einem wesentlichen Kritikpunkt der Kantone und Wirtschaftsvertreter entsprochen.
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