Schweiz und EU streben Kooperation der Wettbewerbsbehörden an
Von: mm/f24.ch
Die Schweiz und die Europäische Union nahmen am Freitag in Brüssel Verhandlungen über ein Abkommen für eine engere Zusammenarbeit ihrer Wettbewerbsbehörden auf. Das angestrebte bilaterale Kooperationsabkommen soll die Effizienz der Durchsetzung kartellrechtliche Bestimmungen auf beiden Seiten verbessern. Dabei soll das Abkommen auch die Möglichkeit des Austauschs vertraulicher Informationen regeln.
Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU gewinnt die effiziente Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen zunehmend an Bedeutung. Mit wenigen Ausnahmen basiert die Zusammenarbeit der Schweiz mit der europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf informeller Basis und erfolgt unter anderem auf der Grundlage der OECD-Empfehlung über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich.
Diese informelle Zusammenarbeit erlaubt insbesondere keinen Austausch von fallbezogenen Informationen. Dies führt zu Doppelspurigkeiten und kann eine wirksame Bekämpfung grenzüberschreitender Wettbewerbsbeschränkungen erschweren.
Um die Effizienz der Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu verbessern, streben die Schweiz und die EU auf der Grundlage der erteilten Verhandlungsmandate ein Kooperationsabkommen an, welches auch die Möglichkeit des Austauschs vertraulicher Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden umfasst.
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