Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation
Von: mm / f24.ch
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG) eröffnet. Neben einer systematischen und redaktionellen Neufassung, welche den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt, ist das Hauptziel der Revision, verschiedene Präzisierungen und Ergänzungen vorzunehmen, welche für die Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung notwendig sind.
Das aus dem Jahre 1983 stammende Gesetz hat im Rahmen zahlreicher Teilrevisionen bereits mehrere Anpassungen und Ergänzungen erfahren, kürzlich noch mit der gesetzlichen Abstützung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Forschungsgesetz. All diese Teilrevisionen erschweren heute seine Lesbarkeit. Gestützt auf entsprechende parlamentarische Vorstösse hat der Bundesrat deswegen mehrmals eine Totalrevision des FIFG in Aussicht gestellt und schliesslich in die aktuelle Legislaturplanung integriert.
Mit der Totalrevision sollen die heutigen Förderaufgaben des Bundes im Bereich von Forschung und Innovation nicht erweitert werden. Die diesbezüglich einzige Ausnahme betrifft die vom Eidgenössischen Parlament geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Unterstützung eines Schweizerischen Innovationsparks. Im Weiteren soll auch die bisherige Regulierungsdichte des Gesetzes beibehalten und somit weiterhin ein einfaches Rahmengesetz zur Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes vorgelegt werden. Neben einer allgemeinen gesetzestechnischen sowie redaktionellen Überarbeitung (Systematik; Neunummerierung) stehen die folgenden Revisionspunkte im Zentrum: Präzisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Förderorgane; Klärung von Aufgaben und Verfahren im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit und betreffend der Ressortforschung des Bundes sowie die Vereinfachung und erhöhte Effizienz der Planungsverfahren.
Die Totalrevision des FIFG ist inhaltlich vom neuen Bundesgesetz über die Hochschulförderung und die Koordination im Hochschulbereich (HFKG) weitgehend unabhängig. Entsprechend erfolgt die Vernehmlassung parallel zur laufenden parlamentarischen Beratung zum neuen HFKG, wobei die Gesetzesbotschaft zur Totalrevision des FIFG dem Parlament zeitlich gestaffelt erst nach Abschluss seiner Beratungen zum HFKG vorgelegt werden soll.
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