Angesichts der für 2011 bis 2013 erwarteten finanziellen Engpässe spricht sich der Bundesrat gegen eine Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz aus. Damit lehnt die Landesregierung den Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ab, die eine Verlängerung des mit 50 Millionen Franken dotierten Fonds für weitere 10 Jahre beantragt. Seit bald 20 Jahren leistet dieser Fonds einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Pflege von Kulturlandschaften.
Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen. Aufgabe des Fonds ist es, traditionelle Kulturlandschaften und ihre überlieferten Bewirtschaftungsmethoden, ihre Kulturgüter und natürlichen Landschaftswerte zu schützen und gegebenenfalls wiederherzustellen. Unter anderem hat der FLS die Sanierung eines Weilers samt dazugehöriger Alp im Vallon de Réchy (VS) und die Erhaltung der aussergewöhnlichen Terrassenlandschaft der Porta Romana bei Bad Ragaz (SG) mit bedeutenden Beträgen unterstützt.
Der Bundesrat anerkennt den wichtigen Beitrag des FLS zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Er würdigt seine Arbeitsweise, die auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Subsidiarität beruht und die Bereitschaft zur Selbsthilfe lokaler und regionaler Akteure fördert. Ferner unterstreicht die Landesregierung, dass die gewährten Beiträge stets eine Multiplikatorwirkung entfaltet und so die Durchführung von guten Landschaftsschutzprojekten ermöglicht haben.
Angesichts der strukturellen Defizite in Milliardenhöhe, die gemäss Finanzplan des Bundes für die Zeit zwischen 2011 und 2013 zu erwarten sind, will der Bundesrat jedoch auf eine erneute Verlängerung des Fonds verzichten. Damit lehnt die Regierung eine von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) eingereichte parlamentarische Initiative ab, welche beantragt, den Fonds um weitere 10 Jahre zu verlängern und wie bisher mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken auszustatten. Der FLS ist 1999 schon einmal verlängert worden.
Der Bundesrat hält weiter fest, dass der Bund auf zahlreichen weiteren Gebieten tätig ist, die sich mit den bisher vom FLS ausgeübten Aktivitäten überschneiden, namentlich im Zusammenhang mit dem Natur- und Landschaftsschutz und der nachhaltigen Entwicklung. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Schaffung von neuen Pärken von nationaler Bedeutung. Auch im Rahmen der Landwirtschafts- oder der Regionalpolitik werden mehrere Projekte unterstützt.
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