Keine Bewilligungspflicht für öffentliche Reden von Ausländer*Innen
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates ist der Ansicht, dass eine generelle Bewilligungspflicht für Reden von Ausländerinnen und Ausländern an politischen Veranstaltungen in der Schweiz weder verhältnismässig, noch zielführend ist. Vielmehr sollen Auftritte verboten werden können, wenn dadurch die Sicherheit der Schweiz gefährdet ist.
1998 hat der Bundesrat den Rednerbeschluss aufgehoben, gemäss welchem eine Bewilligung eingeholt werden musste für Reden von Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung.
Die Kommission empfiehlt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine vom Nationalrat am 19. September 2018 angenommene Motion von Nationalrat Daniel Fässler (CVP, AI) zur Ablehnung, die diesen Rednerbeschluss wiedereinführen möchte.
Die Behörden verfügen über ausreichende gesetzliche Grundlagen im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Nachrichtendienstgesetz, um Personen Auftritte in der Schweiz zu verweigern, sofern dadurch die innere oder die äussere Sicherheit des Landes gefährdet ist. Ein generelles Redeverbot für Ausländerinnen und Ausländer würde eine zu grosse Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit bedeuten.
Die Minderheit, welche die Motion unterstützt, sieht darin die Möglichkeit, objektive Kriterien festzulegen, wann ein Auftrittsverbot ausgesprochen wird und wann nicht.
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