Bundesrat empfiehlt ein Ja zum revidierten Jagdgesetz
Von: mm/f24.ch
Das revidierte Jagdgesetz fördere Schutzgebiete, Zugvogelreservate und Wildtierkorridore. Zudem stärke es den Schutz von Wildtieren. Das sei wichtig für die Artenvielfalt. Das revidierte Gesetz biete überdies einen pragmatischen Umgang mit der wachsenden Zahl an Wölfen. „Die Kantone können rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten. Die Vorlage ist ein guter Kompromiss, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung zum revidierten Jagdgesetz über das am 17. Mai 2020 die Stimmberechtigten aufgrund eines Referendums seitens Naturschutzverbänden entscheiden werden.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Seither hat sich Einiges geändert: Zum einen bei der Artenvielfalt: Sie ist in den letzten Jahren stark unter Druck geraten. Das revidierte Jagdgesetz diene dazu, verschiedene Wildtiere und ihren Lebensraum besser zu schützen. Zum anderen biete es eine pragmatische Lösung im Umgang mit dem Wolf, der 1995 in die Schweiz zurückgekehrt ist.
2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es acht Rudel. Der Wolfsbestand wächst stetig an: 2019 lebten rund achtzig Wölfe in der Schweiz. Manche Wölfe greifen Schafe und Ziegen an. Jährlich werden 300 bis 500 Tiere gerissen. Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt werden. Denn Wölfe können lernen, Schutzmassnahmen zu umgehen. Und manche Wölfe verlieren die Scheu vor Siedlungen.
Das revidierte Jagdgesetz bezweckt laut Bundesrätin Sommaruga, Konflikte zu lindern, die mit dem wachsenden Wolfsbestand einhergehen Der Bundesrat empfiehlt, der Vorlage aus den folgenden Gründen zuzustimmen:
Das revidierte Gesetz bringe verschiedene Verbesserungen für die Wildtiere und ihren Lebensraum. Reservate und Schutzgebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, sowie Wildtierkorridore werden mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Zudem werden verschiedene Tierarten besser geschützt. Konkret bringt das Gesetz laut Bundesrat und Parlament folgende Verbesserungen:
In der ganzen Schweiz werden rund 300 Verbindungswege in der Natur für Wildtiere vor Verbauung geschützt. Damit können ihre Lebensräume besser vernetzt werden. Bei Bahnlinien und Strassen sorgen Bund und Kantone für Brücken und Unterführungen für Wildtiere.
Der Bund unterstützt die Kantone bei der Aufwertung der Lebensräume von Wildtieren und Vögeln in den rund 80 eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten finanziell.
Zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden. Zudem gilt für die Waldschnepfe eine längere Schonzeit. Das Gesetz verpflichtet die Kantone und Bauern, Zäune wildtierfreundlich zu errichten, damit Unfälle und Verletzungen von Wildtieren möglichst ausbleiben.
Erlegen von Wölfen aus Rudeln: Damit die Wölfe die Scheu vor Menschen, Herden und Siedlungen bewahren, dürfen die Kantone Wölfe aus einem Rudel neu erlegen, bevor Schaden entstanden ist. So können Konflikte vermindert werden. Das Erlegen von Wölfen ist allerdings an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Die Kantone müssen verhältnismässig vorgehen und dürfen zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhält. Zudem müssen sie gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten. Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung zudem wie bisher Beschwerde einlegen.
Erlegen von Einzelwölfen: Wie heute können die Kantone für ein einzelnes Tier den Abschuss bewilligen, wenn es trotz Massnahmen zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden Schaden angerichtet hat. Neu können die Kantone den Abschuss von Einzelwölfen auch bewilligen, wenn diese auffällig werden; zum Beispiel, wenn sie in Schafställe eindringen oder ohne Scheu durch Dörfer streifen.
Verstärkter Herdenschutz: Das revidierte Gesetz nimmt Bäuerinnen und Bauern beim Herdenschutz stärker in die Pflicht. Anders als heute erhalten sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben.
«Für den Bundesrat ist das revidierte Jagdgesetz ein typisch schweizerischer Kompromiss», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Es reguliere den wachsenden Wolfsbestand mit Augenmass und trage so zum Nebeneinander von Mensch und Wolf bei. Zudem schütze es andere Wildtiere und ihre Lebensräume besser. Es trage somit den Bedürfnissen von Natur und Bevölkerung Rechnung.
Stellungnahme WWF
WWF Schweiz weist darauf hin, dass die breite Nein-Allianz stehe und sich ein Parlamentarier-Komitee gebildet habe. Parlamentarier/innen aus allen politischen Lagern, Jäger, Förster, Naturschützer, Tierschutz-Organisationen kämpften im Interesse von Biber, Luchs, Birkhahn, Wolf und Co. gegen das „missratene“ Jagdgesetz. Die Argumente der Naturschutzverbände:
Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck. Das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere statt ihn zu stärken.
Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs, Wolf und andere sind in Gefahr. Der Bundesrat kann sie jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten setzen. Volk oder Parlament haben dazu nichts zu sagen.
Abschüsse geschützter Tiere sind möglich, ohne dass diese je Schäden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt!
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