Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt die muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren (BAZ) definitiv ein. Zu diesem Entscheid haben die überaus positiven Ergebnisse des entsprechenden Pilotprojekts geführt. Um die langfristige Finanzierung dieser Dienstleistung sicherzustellen, bedarf es einer Änderung des Asylgesetzes.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die muslimische Seelsorge ein fester Bestandteil des Betreuungsangebots in den BAZ. Sie ergänzt das Seelsorgeangebot der Landeskirchen. Das Pilotprojekt muslimische Seelsorge startete im Jahr 2021 und wurde im Dezember 2022 abgeschlossen. Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg kam in zwei vertieften Projektevaluationen zum Schluss, dass sich dieses Angebot weitgehend bewährt hat.
Muslimische Seelsorgende stellen für die BAZ als Ganzes eine wertvolle Ressource dar: Die Asylsuchenden nehmen ihre Dienstleistung gerne in Anspruch, während das in den Zentren tätige Personal vor allem die religiösen, kulturellen und sprachlichen Kompetenzen der Seelsorgenden schätzt. Auch die Landeskirchen begrüssen die Anwesenheit muslimischer Seelsorgender in den BAZ. Die Zusammenarbeit mit christlichen Seelsorgenden gestaltet sich positiv.
Die muslimische Seelsorge wird über den Betriebskredit der BAZ finanziert, wie dies bereits in der Pilotphase der Fall war. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 450'000 Franken pro Jahr.
Das Asylgesetz erlaubt die Übernahme dieser Kosten. Da diese Rechtsgrundlage jedoch sehr allgemein formuliert ist, drängt sich ein expliziter Wortlaut auf, um die langfristige Finanzierung dieser Dienstleistung durch das SEM sicherzustellen. Daher wurde eine entsprechende Bestimmung in die Vorlage zur Revision des Asylgesetzes aufgenommen, die seit dem 25. Januar 2023 in der Vernehmlassung ist.
Das SEM beschäftigt in den vier Asylregionen Zürich, Westschweiz, Ostschweiz sowie Tessin und Zentralschweiz insgesamt sechs muslimische Seelsorgende, darunter eine Frau.
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