Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Aussengrenzenfonds
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zum Aussengrenzenfonds verabschiedet. Ausserdem hat er die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Aussengrenzenfonds beschlossen sowie die vorläufige Anwendung dieser Zusatzvereinbarung genehmigt.
Der Aussengrenzenfonds stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Es handelt sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Die Schengen-Mitgliedstaaten können für ihre Massnahmen eine finanzielle Unterstützung aus dem Aussengrenzenfonds erhalten. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag in der Höhe von 1'820 Millionen Euro festgesetzt.
Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten mussten die assoziierten Schengen-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) mit der Europäischen Gemeinschaft eine Zusatzvereinbarung aushandeln. In der Zusatzvereinbarung sind insbesondere die finanziellen Beiträge der assoziierten Staaten an den Aussengrenzenfonds sowie die ihnen daraus zugewiesenen Mittel geregelt. Die Berechnung der Jahresbeiträge beruht auf einem Index, der sich am Anteil des jährlichen Bruttoinlandprodukts (BIP) eines assoziierten Staates an der Gesamtsumme der BIP aller teilnehmenden Staaten bemisst. Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken. Die Schweiz kann ihrerseits Projekte in der Höhe von jährlich 3 bis 5 Millionen Franken über den Aussengrenzenfonds kofinanzieren lassen, z.B. in den Bereichen Ausbildung, Material und IT-Systeme.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Zusatzvereinbarung im März 2010 zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden, bis die Genehmigung durch die Bundesversammlung erfolgt. Die vorläufige Anwendung ermöglicht es der Schweiz, sich rückwirkend ab 2009 am Fonds zu beteiligen. Dadurch ist die finanzielle Unterstützung von Schweizer Projekten durch die EU in den Jahren 2009 und 2010 gewährleistet. Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats wurden zur Frage der vorläufigen Anwendung konsultiert und haben ihr Einverständnis dazu gegeben.
Ebenfalls hat der Bundesrat die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds und zur Genehmigung der Zusatzvereinbarung verabschiedet. Das Parlament wird in der Herbstsession 2010 über die Vorlage entscheiden.
Zur Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds wurde vom 11. September bis zum 11. Dezember 2009 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet eine solche Beteiligung.
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