In den vergangenen Monaten sind bereits verschiedene Massnahmen gegen die schwerere Delinquenz von Jugendlichen ergriffen worden. Zusätzliche Präventionsmassnahmen gegen die von Jugendlichen ausgehende Bandenkriminalität erachtet der Bundesrat nicht als erforderlich, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht schreibt.
Straftaten in Gruppen oder Banden werden überwiegend von minderjährigen oder jungen erwachsenen Tätern verübt, hält der Bundesrat in seinem aufgrund eines Postulats verfassten Bericht fest. Soweit es sich dabei um schwerere oder wiederholte Delikte handelt, sind dafür in der Schweiz etwa 300 bis 500 Intensivtäter verantwortlich. Ursachen und Erscheinungsformen dieser Bandendelikte unterscheiden sich kaum von jenen der schwereren Jugendkriminalität. Die nachhaltigsten Massnahmen gegen jugendliche Bandenkriminalität sind daher weitgehend identisch mit Massnahmen zur Prävention der Jugendgewalt generell.
In den letzten Jahren sind zahlreiche solche Massnahmen ergriffen worden. Daran anknüpfend hat der Bundesrat am 20. Mai 2009 bei der Verabschiedung seines Berichts ,Jugend und Gewalt" folgende weitere Massnahmen beschlossen, die über die im Postulat verlangte Sensibilisierungskampagne hinausgehen:
Zur Verbesserung der lückenhaften statistischen Grundlagen über die Jugendgewalt lässt der Bundesrat eine Machbarkeitsstudie zur Einführung einer regelmässigen Dunkelfeldbefragung erstellen. Solche Befragungen lassen auch wertvolle neue Erkenntnisse zur Bandenkriminalität erwarten. Zusätzlich hat der Bundesrat den Aufbau einer Statistik des Jugendsanktionenvollzugs beschlossen.
Zur Unterstützung der für die Gewaltprävention zuständigen Akteure auf lokaler und kantonaler Ebene schlägt der Bundesrat ein gesamtschweizerisches Programm vor. Dabei geht es u.a. um die bessere Vernetzung der bereits bestehenden zahlreichen Massnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Jugendgewalt. Das betrifft auch die in den letzten Jahren von den kantonalen und städtischen Polizeikorps unternommenen erheblichen Anstrengungen im Umgang mit jugendlichen Intensivtätern.
Im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes übernimmt der Bund vermehrt Koordinationsaufgaben.
Anpassungen des Strafrechts hält der Bundesrat zurzeit nicht für notwendig. Das vor drei Jahren in Kraft getretene Jugendstrafgesetz ermöglicht einschneidende und sachgerechte Sanktionen gegenüber jugendlichen Intensivtätern.
Das Gesetz wird aber einer Evaluation unterzogen. Sollten sich dabei Schwachstellen zeigen, wird der Bundesrat geeignete Massnahmen treffen. Von schärferen Strafdrohungen im Strafgesetzbuch zur Bekämpfung von Taten, die in Banden oder Gruppen begangen werden, sieht der Bundesrat vorläufig ab.
Indessen unternimmt das Bundesamt für Justiz zurzeit eine Gesamtüberprüfung der Strafrahmen des Besonderen Teils des StGB und eines Teils der Strafbestimmungen in anderen Bundesgesetzen.
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