Die USA erheben seit 23. März 2018 zusätzliche Zölle auf Einfuhren von gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten. Davon ist auch die Schweiz betroffen. Der WBF-Vorsteher Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat deshalb am 9. Juli 2018 wie andere Staaten im Rahmen eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens ein Begehren um Konsultationen mit den USA gestellt.
Von den US-Importzöllen sind auch Schweizer Exporte betroffen. Diese beliefen sich 2017 auf rund 80 Millionen Franken. Aus Sicht des Bundesrates ist die mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begründete Massnahme der USA gegen die Schweiz nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat intervenierte erstmals bereits im März 2018 gegenüber den US-Behörden und reichte bei der US-Administration auch ein formelles Gesuch um eine länderspezifische Ausnahme von den Handelsschutzmassnahmen ein.
Die USA haben bislang nicht auf das bundesrätliche Ausnahmegesuch reagiert. Wen wundert's, wenn die Schweiz in der heissen Phase des von den USA injizierten Streites um das Abkommen mit Iran dessen Präsident Hassan Rohani zu einem Staatsbesuch empfängt. Zur Wahrung der Schweizer Interessen hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann jedenfalls beschlossen, ein WTO-Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Andere betroffene WTO-Mitglieder wie u.a die EU, Mexiko, Kanada und Norwegen haben dieses Verfahren ebenfalls eingeleitet.
Die Schweiz führte bereits einmal im Jahr 2002 zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern mit Erfolg ein Verfahren gegen die USA im Stahlbereich durch. Die USA hoben in der Folge die fragliche Handelsmassnahme auf.
WTO-Streitschlichtungsverfahren werden mit einem sogenannten Konsultationsbegehren initiiert. In diesem ersten Verfahrensstadium versuchen die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn diese Konsultationen keine Ergebnisse zeitigen, kann ein Schiedsorgan (Panel) einberufen werden. Der Entscheid dieses Schiedsorgans kann an ein Berufungsorgan weitergezogen werden (Appellate Body).
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