„Rentenalter-Gleichstellung“ in der Bundesverwaltung
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat räumt den Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung einen Anspruch auf Weiterarbeit bis 65 ein. Ausserdem schafft er weitere Bestimmungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben und hebt Leistungen des Arbeitgebers auf.
Mit der Revision des Bundespersonalrechts erhalten die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung das Recht, nach Erreichen des AHV-Alters bis zum 65. Altersjahr weiterzuarbeiten. Sie werden damit ihren männlichen Arbeitskollegen in dieser Hinsicht gleichgestellt. Um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben weiter zu verbessern, erhalten die Mitarbeitenden zudem künftig das Recht, ihren Beschäftigungsgrad nach einer Senkung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes wieder um 20 Prozent zu erhöhen.
Ferner werden mit der Revision drei Leistungen des Arbeitgebers aufgehoben. Es handelt sich dabei um die Zulage für Verwandtschaftsunterstützung, die Lohnfortzahlung im dritten Jahr der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sowie die Leistungen infolge Berufsinvalidität.
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