Eine völkerrechtlich abgesicherte Vollbeteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union zählt seit längerer Zeit zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen des Bundes. Ein Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen ,Jugend in Aktion" und ,Lebenslanges Lernen" konnte am 6. August 2009 paraphiert werden. Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung dieses Abkommens sowie zur Finanzierung der Schweizer Teilnahme an diesen Programmen ab 2011 an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
,Lebenslanges Lernen" und ,Jugend in Aktion" sind die aktuellen Programme der EU in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und ausserschulische Jugendaktivitäten. Der Schwerpunkt der Programme liegt auf der Mobilität von Studierenden zu Ausbildungszwecken, von Personen vor oder während ihres Erwerbslebens für Berufspraktika sowie auf Auslandaufenthalten von Jugendlichen für kulturelle Erfahrungen. Wichtiges Anliegen ist weiter auch der Austausch von Informationen und Expertenwissen zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung oder zur verstärkten Zusammenarbeit von schulischen Institutionen und Unternehmen.
Auf der Basis eines früheren Abkommens hatte die Schweiz bereits Anfang der 1990er-Jahre an zwei EU-Bildungsprogrammen offiziell teilgenommen. Mit der Lancierung neuer Programme ab 1995 war dies wegen des EWR-Neins (1992) nicht mehr möglich. Seither nimmt die Schweiz indirekt teil, d.h. dass Schweizer Institutionen nur dann mit Bundesfinanzierung projektweise an Programmaktivitäten mitmachen können, wenn ein EU-Projektkoordinator bzw. eine EU-Partnerinstitution mit dieser Zusammenarbeit einverstanden ist.
Die offizielle Assoziation an die 2007 angelaufene und 2013 endende Generation der aktuellen europäischen Bildungs- und Berufsbildungsprogramme bringt der Schweiz in verschiedener Hinsicht Vorteile. Durch die Vollteilnahme erhält die Schweiz Rechtssicherheit in Bezug auf den Zugang zu allen Programmaktivitäten und -ausschreibungen. Die Beteiligung wird basierend auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung mit Partnern aus der EU und anderen assoziierten Ländern gewährt. Die Schweiz erhält also ein Mitspracherecht in den Programmgremien sowie die Möglichkeit, Projekte zu initiieren und zu leiten.
Ferner wird sie in den Informationsfluss zu den Programmen vollumfänglich einbezogen. Dies ermöglicht eine bessere Koordination und Abstimmung mit europaweiten bildungspolitischen Bestrebungen wie etwa aktuell jene zur Erhöhung der Durchlässigkeit und Koordination im Berufsbildungsbereich.
Die EU-Bildungsprogramme sind mit rund 7,9 Milliarden Euro für die gesamte Programmdauer 2007-2013 dotiert, wovon der grösste Teil (ca. 90 %) an das Programm ,Lebenslanges Lernen" geht. Die Mittelvergabe erfolgt grösstenteils durch nationale Programmkomitees sowie gemäss dem Grundsatz der gemeinsamen Förderung der internationalen Bildungszusammenarbeit. Über 80 % der jährlichen Budgets gehen an die jeweilige nationale Agentur der beteiligten Länder, welche die Fördermittel unter Beizug von Expertengremien an Projekte im eigenen Lande zuteilt.In der Schweiz wurde die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit der Kantone mit dieser Aufgabe betraut. Sie kann mit dem Aufbau ihrer Strukturen beginnen, sobald der vom Bundesrat beantragte Verpflichtungskredit von rund 111 Mio. CHF für die Schweizer Teilnahme an den genannten Programmen in den Jahren 2011-2013 sowie entsprechende Begleitmassnahmen von den Eidgenössischen Räten genehmigt ist.
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