Neues Gesetz für unrechtmässig erworbene Vermögenswerte
Von: mm/f24.ch
Nach seinem Entscheid vom 3. Februar 2010, die Duvalier-Gelder erneut zu sperren, hat der Bundesrat gestern den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (EuVG) in die Vernehmlassung gegeben. Falls das Parlament dem neuen Gesetz zustimmt, könnte es dereinst als erstes auf den Fall Duvalier angewendet werden. Mit dem Gesetzesentwurf bestätigt die Schweiz ihre führende Rolle im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.
Die Schweiz hat in den letzten fünfzehn Jahren über 1,7 Milliarden Franken, die von politisch exponierten Personen wie Sani Abacha, Ferdinand Marcos oder Vladimiro Montesinos veruntreut wurden, an die Herkunftsländer zurückerstattet. Möglich war dies dank unseres guten Rechtssystems, das auf der internationalen Rechtshilfe beruht, und dank des politischen Willens der Schweiz zu verhindern, dass unser Finanzplatz als Zufluchtsort für Gelder von korrupten Politikerinnen und Politikern missbraucht wird. Damit hat die Schweiz weltweit eine führende Rolle in diesem Bereich übernommen.
Wie die Erfahrungen zeigen, hat das System jedoch seine Grenzen, wenn ein Staat wie im Fall Mobutu oder Duvalier nicht in der Lage ist, ein nationales Strafverfahren durchzuführen. Das Bundesgericht vertrat in seinem Entscheid vom 12. Januar 2010 zum Fall Duvalier die Auffassung, dass die Auflagen für eine Rechtshilfe in solchen Fällen zu streng seien, und forderte den Gesetzgeber auf, die erforderlichen Anpassungen und Erleichterungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte in die Vernehmlassung gegeben, die bis 16. April 2010 dauert. Anschliessend geht der Entwurf in das Parlament. Das neue Gesetz kann hoffentlich rasch in Kraft gesetzt werden, damit für die Duvalier-Gelder möglichst schnell eine Lösung gefunden werden kann. Diese bleiben gemäss Bundesratsbeschluss vom 3. Februar 2010 vorerst blockiert.
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