Bundesrat lehnt Kriegsgeschäfte-Initiative ab
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat lehnt die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegs-materialproduzenten» (Kriegsgeschäfts-Initiative ) ohne Gegenvorschlag ab. Dies hat er am 14. September 2018 beschlossen. Die Initiative schränke die Handlungsfähigkeit der Schweizerischen Nationalbank, von Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen zu stark ein. Betroffen vom Verbot seien unter anderem auch die Schweizer Finanzbranche und die Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie.
Die Volksinitiative wurde am 21. Juni 2018 mit 104'612 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge Unternehmen nicht mehr finanzieren dürfen, die mehr als fünf Prozent ihres jährlichen Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Verbotene Finanzierungen wären u.a. die Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen sowie die Beteiligung an und der Erwerb von Wertschriften und Anteilen an Finanzprodukten wie kollektive Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte.
Dies würde grundsätzlich die gesamte Rüstungsindustrie und auch verschiedene Zulieferbetriebe insbesondere aus der MEM-Industrie betreffen. Des Weiteren soll sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.
Folgen für die Schweiz
Eine Annahme der Initiative würde nach Meinung des Bundesrates bedeuten, dass die SNB, Stiftungen und der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO keine Anteile an Unternehmen mehr halten dürften, welche die 5%-Schwelle überschreiten. In der Folge müssten sie grundsätzlich von Investitionen in kostengünstige und gut diversifizierte Geldanlagen wie z.B. Fonds absehen, da Anteile eines Kriegsmaterialproduzenten enthalten sein könnten. Dies hätte einen Anstieg der Verwaltungskosten zur Folge und würde unter Umständen das Anlagerisiko erhöhen mutmasst der Bundesrat.
Die Umsetzung der Initiative sei deshalb mit negativen wirtschaftlichen Konsequenzen insbesondere für die SNB, Stiftungen und die Schweizer Vorsorgewerke verbunden. Je nach konkreter Ausgestaltung des Verbots seien vor allem auch die Schweizer Finanzbranche und die MEM-Industrie betroffen.
Auch der Ausschluss der Rüstungsindustrie von einer Finanzierung durch Schweizer Banken liege nicht im Interesse der Schweiz. Schweizerische Kriegsmaterialproduzenten müssten sich über ausländische Banken finanzieren, dies würde zu höheren Kapitalkosten führen.
Der Standort Schweiz würde somit an Attraktivität verlieren, was unter Umständen mit Verlagerungen von Geschäftstätigkeiten und Arbeitsplätzen ins Ausland verbunden sein könnte. Damit würde die Versorgungssicherheit der Armee geschwächt, da die einseitige Abhängigkeit vom Ausland bei Beschaffungsvorhaben erhöht wäre. Zur Gewährleistung ihrer Sicherheit sei die Schweiz auf eine eigene industrielle Basis im Rüstungsbereich angewiesen, konstatiert die Landesregierung.
Wirkungslos
Das von den Initianten durch die Schweiz anzustrebende Finanzierungsverbot auf internationaler Ebene sei nicht realistisch: Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien bestehe der Wille für entsprechende Bestrebungen. Das globale Angebot von Rüstungsgütern sowie deren globale Nachfrage blieben auch nach einer Annahme der Initiative unverändert.
Eine Annahme der Initiative werde deshalb anders als von den Initianten beabsichtigt nicht zu einer friedlicheren Welt oder weniger Fluchtursachen führen und bliebe insofern wirkungslos. Trotzdem müsste die Schweiz die wirtschaftlichen Konsequenzen, namentlich bei den Vorsorgewerken, tragen.
Wirkungsvoll
Das Kriegsmaterialgesetz enthalte zudem bereits heute ein Finanzierungsverbot für gemäss Kriegsmaterialgesetz verbotene Waffen. Das strenge Kontrollregime der Schweiz erweise sich ausserdem als wirkungsvoll.
So werde das Bestimmungsland selbst und sein regionaler und internationaler Kontext für jedes Exportgesuch geprüft. Ausfuhrgesuche müssen u.a. zwingend abgelehnt werden, wenn ein hohes Risiko bestehe, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werde oder Grund zur Annahme bestehe, dass mit dem entsprechenden Kriegsmaterial schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen begangen werden.
Auch die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit würden bei der Beurteilung der Gesuche berücksichtigt. Mit der Exportkontrolle trage die Schweiz insbesondere dazu bei, die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität zu gewährleisten.
Letztlich sei aber auch zu berücksichtigen, dass der Schweizer Anteil am globalen Waffenhandel bei unter einem Prozent liege, so der Bundesrat.
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