Weiterer Anstieg der Ausgleichszahlungen an Kantone
Von: mm/f24.ch
Die Finanzausgleichszahlungen nehmen 2020 gegenüber dem Vorjahr um 61 Millionen auf knapp 5,3 Milliarden zu. Die Berechnung berücksichtigt die vom Parlament beschlossenen Anpassungen am Finanzausgleich. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 6. November 2019 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen. Sieben Kantone (ZH, SZ, OW, NW, ZG, BS, GE) greifen den übrigen neunzehn Ständen unter die Arme. Zu den Empfängern gehört auch der Kanton Aargau mit 460.56 Millionen Franken (Vorjahr 467 Mio.).
Mit der Teilrevision der FiLaV wird das Massnahmenpaket zur Reform des Finanzausgleichs umgesetzt, welches das Parlament am 21. Juni 2019 verabschiedet hat. Das zentrale Element der Reform ist die garantierte Mindestausstattung im Ressourcenausgleich in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Übergangsphase, beträgt dieser Zielwert 87,7 Prozent. Die auf dieser Grundlage ermittelten Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 5,282 Milliarden Franken, rund 61 Millionen mehr als 2019.
Anstieg der Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich
Die ressourcenschwachen Kantone erhalten 2020 Ausgleichszahlungen in der Höhe von rund 4,3 Milliarden Franken. Das sind 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Finanziert wird dieser Betrag zu sechzig Prozent durch den Bund und zu vierzig Prozent durch die ressourcenstarken Kantone. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2020 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2014 bis 2016.
Bei zehn Kantonen steigt der Ressourcenindex 2020 gegenüber 2019 an, bei sechzehn Kantonen ist er rückläufig.
Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Schwyz (+8,9 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Neuenburg (-7,6 Indexpunkte). Bei den Kantonen Jura und Wallis liegt der Ressourcenindex unter siebzig Punkten. Diese Kantone erreichen nach Ressourcenausgleich einen Indexstand in der Höhe der garantierten Mindestausstattung von 87,7 Punkten.
Lastenausgleich nimmt zu, Härteausgleich nimmt ab
Aufgrund der positiven Teuerung nimmt der Lastenausgleich 2020 gegenüber 2019 um 0,7 Prozent zu (Teuerung gegenüber dem Vorjahresmonat im April 2019). Der Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich erhöht sich damit auf knapp 729 Millionen Franken. Je die Hälfte davon wird für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lasten-ausgleich eingesetzt.
Der Betrag von Bund und Kantonen für den Härteausgleich wird seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2020 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen auf 262 Millionen Franken.
Keine Anpassungen nach Anhörung der Kantone
Die vorliegenden, am 2. Juli 2019 publizierten Zahlen für das Jahr 2020 sind den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat sich am 27. September 2019 dazu geäussert. Sie hat die Grundlagen für den Finanzausgleich 2020 ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen.
Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res-sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcen-stärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone. Mit der Reform des Finanzausgleichs werden beim Bund ab 2021/2022 rund 280 Millionen pro Jahr frei. Diese Einsparungen des Bundes fliessen allerdings vollumfänglich den Kantonen zu. Die Hälfte wird im Sinne einer Abfederungsmassnahme während einer Übergangszeit bis 2025 zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet. Im Jahr 2020 werden noch keine Bundesmittel frei, weil der Bundesbeitrag auf dem verfassungsmässigen Maximum fixiert wird und dies mit einer Mehrbelastung des Bundes verbunden ist.
Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten-ausgleich (SLA) entlastet. Mit der Reform des Finanzausgleichs wird dieses Gefäss ab 2021 dauerhaft mit der anderen Hälfte der frei werdenden Bundesmittel um 140 Millionen pro Jahr erhöht. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollstän-dig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über-gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre-chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.
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