Abbau von Hemmnissen beim energieeffizienten Hausbau
Von: mm / f24.ch
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat im Rahmen der Energiestrategie des Bundes geprüft, wie beim Hausbau und der Sanierung von Gebäuden hemmende Vorschriften im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beseitigt werden können. So soll zum Beispiel von einem generellen Verbot von Solaranlagen in Kernzonen abgesehen werden.
Die Kantone bemühen sich seit Jahren, divergierende energetische Vorschriften zu vereinheitlichen und so die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erhöhen. Gemäss den vor einem Jahr revidierten Mustervorschriften dürfen Neubauten zum Beispiel nur noch halb soviel Wärmeenergie verbrauchen wie bisher. Es gibt aber immer noch verschiedene Vorschriften, die einer effizienten Energienutzung entgegenstehen. Sowohl beim Hausbau als auch bei der Sanierung von Gebäuden wird das Potenzial an energiesparenden Massnahmen noch nicht voll ausgeschöpft. Dies obwohl ausgewählte Techniken gemessen an den langfristig erzielbaren Einsparungen inzwischen wirtschaftlich sind.
Das EVD hat als Teil der Energiestrategie des Bundesrats vom 20. Februar 2008 geprüft, welche Hemmnisse bestehen und wie sie sich beseitigen liessen. Die Erkenntnisse basieren auf einer beim Büro ,econcept" in Auftrag gegebenen Studie und den Schlussfolgerungen einer Begleitgruppe bestehend aus Kantons- und Bundesvertretern.
Handlungsbedarf besteht beispielweise im Baurecht bei den Grenzabständen und Baulinien, bei den Ausnützungsziffern sowie den Gebäude- und Geschosshöhen. Bei den planungsrechtlichen Vorschriften könnte mit einer offensiveren Gestaltung von Sondernutzungsplänen ebenfalls einiges im Interesse der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht werden. Das Spannungsfeld zwischen Ortsbildschutz und der Installation von Solaranlagen ist ebenfalls Thema der Studie. Solaranlagen sollen künftig auch in Kernzonen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern getreu den Vorgaben von Art. 81a Raumplanungsgesetz zugelassen werden. Möglich sind auch Erleichterungen bei den Bewilligungsverfahren.
Die Studie soll den zuständigen Kantonen und Gemeinden als Grundlage dienen, um das Spannungsfeld zwischen den geltenden bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und dem energetisch optimalem Bauen zu analysieren und entsprechende Anpassungen in ihren Rechtserlassen vorzunehmen.
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