Grosser Sicherheitsaufwand für Gipfeltreffen Biden und Putin
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich des Treffens zwischen den Präsidenten Biden und Putin vom 15. bis 17. Juni 2021 in der Villa La Grange in Genf genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und die Luftraumüberwachung verstärken. Zudem wird die Armee im Rahmen eines Assistenzdienstes die zivilen Behörden bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen unterstützen. Es handelt sich dabei um einen subsidiären Einsatz.
Villa La Grange im jardin de fleurs in Genf (Foto: Cc1698, CC BY-SA 4.0)
Um beim Treffen zwischen dem amerikanischen Präsidenten Joe Biden und seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin in Genf die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung vom 15. bis 17. Juni 2021 im Raum Genf genehmigt. Da es sich um ein hochrangiges internationales Treffen handelt, ist diese Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit desselben notwendig, zumal die Schweiz verpflichtet ist, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen, zu denen auch das amerikanische und das russische Staatsoberhaupt gehören. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen.
Die Nutzung des Luftraums wird von Dienstag, 15. Juni 2021, ab 8 Uhr, bis Donnerstag, 17. Juni 2021, um 17 Uhr Lokalzeit, in der Zone über dem Place des Nations in Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen.
Einsatz der Armee
Parallel dazu hat der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von tausend Armeeangehörigen zur Unterstützung der kantonalen Behörden Genfs im Rahmen eines Assistenzdienstes genehmigt. Die Armee wird namentlich den Schutz der ausländischen Vertretungen übernehmen und die Genfer Kantonspolizei im Bereich des Luft- und Seetransports durch die Bereitstellung von Material unterstützen.
Diese Massnahmen ergänzen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden. Sie haben für den Bund keine zusätzlichen Ausgaben zur Folge, die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Budget.
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