Der Menschenrechtsrat hat eine von der Schweiz, Argentinien und Marokko eingebrachte Resolution zur Einsetzung eines Sonderberichterstatters für die Förderung der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Wiedergutmachung und der Garantien zur Nichtwiederholung im Konsens verabschiedet. Die am 29. September 2011 eingebrachte Resolution wurde von fast 80 Staaten aus allen regionalen Gruppen unterstützt.
Die Bekämpfung der Straflosigkeit, die Vergangenheitsarbeit, die Wiederherstellung des Rechtsstaats und die Rehabilitierung der Opfer stehen oftmals im Zentrum der globalen Anstrengungen zur Sicherstellung eines dauerhaften Friedens sowie zum Wiederaufbau von Gesellschaften, die von schweren Verstössen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht betroffen waren.
Diese Themen gehören zu den Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik. Deshalb hat die Schweiz beschlossen, die Einsetzung eines Sonderberichterstatters vorzuschlagen. Dieser hat insbesondere die Aufgabe, die Staaten durch Empfehlungen, Beratung und technische Unterstützung beim angemessenen Umgang mit Situationen zu unterstützen, in denen es zu schweren Verstössen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht gekommen ist. Dieser Sonderberichterstatter wird die Ansprechperson für diese Thematik innerhalb des UNO-Systems sein.
Das neue Mandat ist ein wichtiger Erfolg für die Schweiz, die seit mehreren Jahren in diesem Bereich aktiv ist. Dies illustriert gleichzeitig die positive Rolle, die der Menschenrechtsrat bei der konkreten Umsetzung der Menschenrechte spielt, und die Anerkennung der Notwendigkeit eines angemessenen Umgangs mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Staaten.
Die Schweiz hofft, dass das neue Mandat zur Bekämpfung der Straflosigkeit beiträgt und dass es den Staaten erlaubt, ihren Pflichten besser nachzukommen. Vor allem aber soll es den Opfern eine Stimme geben und die Achtung ihrer Rechte gewährleisten.
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