Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes kann festgehalten werden, dass das Gesetz Wirkung zeigt. Diesen Schluss zieht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB). Am internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen hielten Bundesrat Didier Burkhalter, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sowie der Beauftragte des Kantons Basel-Stadt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zusammen Rückschau auf die Erfahrungen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes und formulieren erste Schlüsse für die Zukunft.
2004 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Kernpunkte des Gesetzes sind die Beseitigung von Benachteiligungen. So sollen Hindernisse beim Zugang zu Bauten und Anlagen sowie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten und des öffentlichen Verkehrs beseitigt werden.
Heute sind bereits 90% der Buslinien rollstuhlgängig, und mehr als 50% der Fahrzeugkompositionen im Eisenbahnregionalverkehr verfügen über einen niveaugleichen Einstieg. Das im Gesetz formulierte Ziel eines hindernisfreien öffentlichen Verkehrs bis 2024 rückt damit ein grosses Stück näher. Das Gesetz bringt mit geringen Mehrkosten wesentliche Verbesserungen beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden. Dabei wirkt sich insbesondere die Verankerung von Rechtsansprüchen positiv aus. Deutliche Fortschritte lassen sich auch bei den Kommunikationsdienstleistungen verzeichnen. So sind zum Beispiel die Internetauftritte des Bundes heute weitgehend barrierefrei, und die SRG baut den Anteil an untertitelten Sendungen schrittweise auf ein Drittel aus.
Dies zeigen die Berichte des Eidgenössischen Departements des Innern EDI und der DOK sowie des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, die auf fünf Jahre Behindertengleichstellungsgesetz zurückblicken. Neben diesen erfreulichen Fortschritten wird aber auch deutlich, dass Gleichstellung heute noch keine Selbstverständlichkeit ist und der Abbau von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiterhin mit grossem Engagement angegangen werden muss. Die Gelegenheit dazu ist günstig, denn der Umbau des Bildungsraums Schweiz, die Umsetzung der NFA und die Revision der IV-Gesetzgebung eröffnen die Chance, die Gleichstellung in zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Wohnen und Arbeit weiter voranzubringen. Generell wird Optimierungspotenzial vor allem in der Verbesserung der Information und der Etablierung einer umfassenden und institutionell gut verankerten Gleichstellungsstrategie gesehen.
Die DOK und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sehen darüber hinaus gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie fordern unter anderem Ergänzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich Arbeit und private Dienstleistungen sowie kantonale Gleichstellungsgesetze in den Bereichen Grundschule, Arbeit, Aus- und Weiterbildung und Dienstleistungen sowie kantonale Fachstellen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
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