Verurteilungen von Erwachsenen und Jugendstrafurteile
Von: mm / f24.ch
Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen revidierten Sanktionenrecht wurden zwei neue Strafen eingeführt: die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit. Am häufigsten wurden im Jahr 2008 Geldstrafen ausgesprochen, meistens waren sie mit einer Busse verbunden. Dadurch stieg die Gesamtsumme der monetären Strafen zwischen 2005 und 2008 um mehr als zwei Drittel. Während der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen für Straftaten, die vorher in der Regel mit einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten geahndet wurden, stark rückläufig war, ist er für die schwerwiegendsten Delikte stabil geblieben.
Anstieg der monetären Strafen 2008 wurden infolge der Strafrechtsrevision insbesondere für Vergehen am häufigsten Geldstrafen, d.h. monetäre, nach Tagessätzen berechnete Strafen ausgesprochen. Sie betrafen 86 Prozent der 91'271 Verurteilungen von erwachsenen Personen. Bei der überwiegenden Mehrheit handelte es sich um eine bedingte Geldstrafe mit einer Busse. Bei 9 Prozent der Verurteilungen wurden als Hauptstrafe eine Freiheitsstrafe und bei 5 Prozent eine gemeinnützige Arbeit verhängt. 2005 waren Freiheitsstrafen (62%) am häufigsten, drei Viertel davon wurden bedingt angeordnet. 38 Prozent der Straftaten wurden nur mit einer Busse geahndet. Es sei hier daran erinnert, dass kurze unbedingte Freiheitsstrafen bis 90 Tage seit 1996 in Form von gemeinnütziger Arbeit vollzogen werden können.
2008 wurde lediglich bei 10 Prozent der Urteile nur eine bedingte Strafe ausgesprochen, sei das in Form einer gemeinnützigen Arbeit, einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe. Bei 80 Prozent der Verurteilungen wurde hingegen eine unbedingte Geldstrafe oder eine bedingte Strafe mit Busse verordnet. In weiteren 10 Prozent bestand die Sanktion in einer unbedingten Freiheitsstrafe oder einer unbedingten gemeinnützigen Arbeit. 2005 entfielen 63 Prozent der Sanktionen auf eine bedingte Freiheitsstrafe mit Busse oder nur auf eine Busse. Ausschliesslich eine bedingte Freiheitsstrafe wurde bei 21 Prozent der 2005 ausgesprochenen Urteile verhängt.
Erhöhung der monetären Beträge Die Gesamtsumme der monetären Strafen stieg von 47 Millionen Franken im Jahr 2005 auf 80 Millionen Franken im Jahr 2008. Darin sind alle Bussen und unbedingten Geldstrafen enthalten. Die Hälfte der zu einer monetären Strafe verurteilen Personen hatte einen Gesamtbetrag von CHF 800.- und mehr zu entrichten; dies entspricht einer Zunahme des Medianbetrags von 14 Prozent.
Unbedingte Freiheitsstrafen: Stabile Zahlen bei den schwerwiegendsten Delikten Die Revision des Sanktionenrechts hatte kaum Auswirkungen auf den Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen für die schwerwiegendsten Delikte wie Tötungsdelikte, Raub oder Straftaten gegen die sexuelle Integrität. Ihr Anteil betrug 48 Prozent im Jahr 2008 gegenüber 51 Prozent im Jahr 2005. Der Anteil der wegen eines Vergehens zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Verurteilten ist seit 2005 von 13 Prozent auf weniger als 4 Prozent (2008) gesunken. Von diesem massiven Rückgang sind Straftaten betroffen, die vor Inkrafttreten des revidierten Strafgesetzbuches mehrheitlich mit Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten geahndet wurden. Bei den meisten Verurteilungen wegen eines Vergehens handelte es sich sowohl 2005 als auch 2008 um Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Anzahl Verurteilungen wegen Strassenverkehrsdelikten ist während dieser Periode stark angestiegen (+16%). Diese Erhöhung ist auf verstärkte Polizeikontrollen und nicht auf vermehrtes strafbares Fahrverhalten zurückzuführen.
Jugendstrafurteile: Die meisten Indikatoren sind stabil Neben den Erwachsenenurteilen werden für das Jahr 2008 auch die neuesten Ergebnisse zu den Jugendstrafurteilen veröffentlicht. Seit 2005 ist die Anzahl registrierter Jugendstrafurteile um 5 Prozent gestiegen (2008: 14'632). Die Erhöhungen verteilten sich auf alle Gesetze, wobei der Anteil der Gewaltstraftaten mit 17 Prozent stabil blieb. Der Anteil der Strafurteile bei weiblichen Jugendlichen ist stabil geblieben und derjenige der Jugendlichen schweizerischer Nationalität nahm um 7 Prozentpunkte zu, während der Anteil der ausländischen, in der Schweiz wohnhaften Jugendlichen um 4 Prozentpunkte zurückging. Die am häufigsten ausgesprochene Sanktion war die persönliche Leistung, bei der der Anteil von 35 Prozent im Jahr 2005 auf 43 Prozent im Jahr 2008 gestiegen ist. Der Anteil unbedingter Freiheitsentzüge ist mit 2 Prozent stabil geblieben. Die Bearbeitungsdauer der Jugendstraffälle – von der Entdeckung bis zur Sanktionsaussprache – beträgt in knapp 50 Prozent der Fälle unter 3 Monate, in 75 Prozent unter 6 Monate.
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