Die Schweiz und die EU haben im Rahmen der 56. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz–Europäische Union das generell gute Funktionieren des Abkommens bestätigt. Schwerpunkt des diesjährigen Treffens waren verschiedene Aspekte des gegenseitigen Marktzugangs im Industriewarenbereich. Thematisiert wurden auch die laufenden und mögliche neue Verhandlungsdossiers, die für den bilateralen Warenhandel von Bedeutung sind.
Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt – unter anderem – den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen gutes Funktionieren. Beide Delegationen betonten die Wichtigkeit dieses Abkommens als Basis für die wirtschaftlichen Beziehungen. Der Warenhandel Schweiz-EU erreichte 2009 ein Volumen von rund 240 Milliarden CHF, ein Rückgang von rund 15 % gegenüber 2008.
Hinsichtlich Marktzutritt wies die Schweiz auf verschiedene Schwierigkeiten im Handel mit Industriegütern mit der EU hin. Sie zeigte sich besorgt über ein Gesetzgebungsprojekt der EU, das bei der Einfuhr von bestimmten Waren in die EU eine obligatorische Herkunftsbezeichnung vorschreiben würde. Dies würde den Verkauf von Schweizer Waren in der EU erschweren.
Zudem kritisierte die Schweiz eine neue italienische Massnahme zur Unterbindung von Mehrwertsteuerbetrug, gemäss welcher italienische Firmen seit Anfang November 2010 nachweisen müssen, dass ihre Handelspartner in der Schweiz korrekt bei einer Steuerbehörde angemeldet sind. Der bürokratische Aufwand schreckt viele italienische Importeure ab, mit der Schweiz Handel zu betreiben. Die EU stellte eine Prüfung dieses Problems in Aussicht. Beide Seiten waren sich einig, dass der freie Warenverkehr den gegenseitigen Wohlstand mehrt und darum wo immer möglich auf handelsbeschränkende Massnahmen verzichtet werden soll. Die Schweiz und die EU bekräftigten dementsprechend auch ihre Absicht, für eine reibungslose Anwendung des Freihandelsabkommens besorgt zu sein.
Ein weiteres Thema war der Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss überprüft und passt bei Bedarf die für die Preisausgleichsmassnahmen bei der Ein- und Ausfuhr solcher Produkte massgeblichen Referenzpreise an. Im laufenden Jahr wurden die Referenzpreise bereits einmal angepasst. Eine nächste Anpassung für den 1. Februar 2011 wird gegenwärtig zwischen den Experten vorbereitet.
Die Schweiz und die EU liessen auch kurz die verschiedenen Entwicklungen im Zollbereich revue passieren. Die Schweiz wies zudem auf Schwierigkeiten bei der Einfuhr von metallischen Halbfabrikaten nach Italien hin, die durch neue Kontrollvorschriften erschwert würden.
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