Wird Abwasser mit Ozon behandelt (Ozonung), kann ein breites Spektrum von Mikroverunreinigungen entfernt werden. Ein Pilotversuch in der Abwasserreinigungsanlage Regensdorf (ZH) hat gezeigt, dass diese erfolgreiche Technologie gut in die bestehende ARA integriert werden kann. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt hat die EAWAG den Pilotversuch durchgeführt.
Mikroverunreinigungen, beispielsweise aus Rückständen von Medikamenten und Chemikalien, beeinträchtigen Tiere und Pflanzen der Gewässer sowie die Qualität der Trinkwasservorkommen in Seen und im flussnahen Grundwasser (siehe Anhang). In Pilotversuchen testet nun der Bund, ob und wie in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) bestehende Technologien (Ozonung und Pulveraktivkohle) als zusätzliche Reinigungsstufe helfen können, die Mikroverunreinigungen zu entfernen. In Regensdorf wurden Versuche mit Ozonung durchgeführt. In der ARA Vidy in Lausanne sind Versuche mit Ozonung und Pulveraktivkohle im Gang.
Mikroverunreinigungen im Abwasser erfolgreich entfernt Der Pilotversuch in Regensdorf wurde mittlerweile abgeschlossen. Im Auftrag des BAFU hatte das Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs Eawag in der ARA Regensdorf (30'000 Einwohner) dem gereinigten Abwasser aus den Nachklärbecken gasförmiges Ozon beigemischt.
Es konnte gezeigt werden, dass mit der Ozonung ein breites Spektrum von Mikroverunreinigungen weitgehend entfernt werden und nachteilige Wirkungen dieser Stoffe auf Pflanzen und Tiere im Wasser ebenfalls deutlich zurückgehen - so wurde z. B. die hormonaktive Wirkung des Abwassers vollständig beseitigt. Im Ablauf der ARA wurden während der Ozonung auch keine problematischen Reaktionsprodukte nachgewiesen. Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt ist die weitgehende Reduktion von Krankheitserregern im Abwasser. Das Projekt wurde vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich finanziell und fachlich unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Regensdorf durchgeführt.
Einfache Integration in bestehende Anlagen Der Pilotversuch zeigte auch, dass die Ozonung gut in die bestehende ARA integriert und problemlos durch das ARA-Personal betrieben werden konnte. Der Verbrauch an elektrischer Energie der ARA erhöhte sich um etwa 15 Prozent. Eine feste Installation der Ozonung auf der ARA Regensdorf würde die Abwassergebühren um rund 10 Prozent erhöhen. Die Ozonung mit nachfolgender Filtration als zusätzliche Reinigungsstufe auf kommunalen ARA ist somit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar. Der Pilotversuch in Lausanne, der unter anderen Bedingungen durchgeführt wird, soll nun die Bestätigung für die Erkenntnisse in Regensdorf liefern.
Im Rahmen des BAFU-Projekts Strategie Micropoll werden noch weitere Pilotversuche mit anderen Verfahren durchgeführt. Ein Synthesebericht zu diesen Versuchen wird Ende 2010 vorliegen.
ANHANG: Was sind Mikroverunreinigungen?
Mikroverunreinigungen sind organische Spurenstoffe, aber auch Schwermetalle, die in sehr tiefen Konzentrationen (Milliardstel- bis Millionstel-Gramm pro Liter) in den Gewässern nachgewiesen werden. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Inhaltsstoffe von Pflanzenschutzmitteln, Körperpflegeprodukten, Reinigungsmitteln, Medikamenten etc. Einige dieser Stoffe können sich bereits in sehr tiefer Konzentration nachteilig auf die Gewässer und ihre Lebewesen auswirken. Zum Vergleich: Ein Milliardstel-Gramm pro Liter entspricht etwa der Konzentration des Wirkstoffs einer Kopfwehtablette in einem üblichen Schwimmbecken mit 25 Metern Länge.
Studien haben für mehrere Stoffe nachteilige Einwirkungen in den schweizerischen Gewässern nachgewiesen. So führen hormonaktive Stoffe zur Verweiblichung von männlichen Fischen, bestimmte Arzneimittelwirkstoffe führen zu Schädigungen von Fischen und Kleinkrebsen. Dies betrifft Fliessgewässer mit einem hohen Anteil an gereinigtem Abwasser. Diese Erkenntnisse wurden durch Untersuchungen in Deutschland, Holland, Kanada und in weiteren Ländern bestätigt.
Bei den Trinkwasserressourcen für die Bevölkerung besteht zurzeit keine Gefährdung, trotzdem müssen aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes Massnahmen getroffen werden.
Zweckmässige Massnahmen an der Quelle sind zudem weiter zu verfolgen. Der Nachweis einer Vielzahl solcher Mikroverunreinigungen in den Gewässern lässt darauf schliessen, dass die aktuelle Gesetzgebung über das Inverkehrbringen und den Einsatz von Stoffen in ihrer heutigen Form zu kurz greift und nur geeignet ist, um einzelne Stoffe und Stoffgruppen zu regulieren.
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