Siedlungsentwicklung nach innen trotz Lärmbelastung
Von: mm/f24.ch
Bei der Beratung der Differenzen zur Revision des Umweltschutzgesetzes bekräftigt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ihr Engagement für verdichtetes Bauen. Neuer Wohnraum soll auch an lärmbelasteten Orten entstehen können. Dafür sollen die Kriterien für Baubewilligungen gelockert werden. Was den Fluglärm betrifft, unterstützt die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung.
Die UREK-S hält bei der Beratung der Differenzen zur Revision des Umweltschutzgesetzes am ständerätlichen Beschluss zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten fest: Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird und die Fenster hauptsächlich eine Beleuchtungsfunktion haben, sollen keine Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden müssen.
Die Kommission ist überzeugt, dass diese Bestimmung und die weiteren vom Ständerat festgelegten Kriterien für Baugenehmigungen in lärmbetroffenen Gebieten die Schaffung von Wohnraum an zentralen Lagen begünstigen werden. Davon werde die Siedlungsentwicklung nach innen profitieren.
Was das Bauen in Flughafennähe betrifft, lehnt es die Kommission ab, einen neuen, spezifischen Fluglärmgrenzwert einzuführen, wie es der Nationalrat möchte. Die Kommission bevorzugt die bundesrätliche Fassung, die bei Fluglärm Ausnahmemöglichkeiten von den Anforderungen vorsieht. Diese Regelung erlaubt es aus ihrer Sicht, verdichtetes Bauen trotz Fluglärmbelastung zu realisieren. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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