Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat sich dem Entscheid des Ständerates angeschlossen und ist nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, welche die freie Wahl von Set-Top-Boxen vorgesehen hätte.
Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) ist mit 25 zu 0 Stimmen nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen) eingetreten. Die Vorlage hätte die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Konsumenten von digitalen Fernsehprogrammen frei in der Wahl des Empfangsgerätes wären und bei verschlüsselten Fernsehangeboten nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top-Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssten.
Sie geht auf eine Motion Sommaruga zurück, die aus dem Jahre 2007 stammt, wo die Situation so war, dass Set-Top-Boxen zu einem relativ hohen Preis gekauft werden mussten. Da die Nutzer heute aber bereits die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten (Kabel, Antennen, Satelliten, Swisscom-TV oder Web-TV) haben, kam die Kommission, wie bereits in der letzten Wintersession der Ständerat, zum Schluss, dass eine Regelung nicht mehr notwendig sei. Weiter bärgt diese die Gefahr, den Wettbewerb zu verzerren oder Schnittstellenvorgaben in Empfangsgeräten zu machen, welche nicht dem aktuellsten Stand der Technik entsprächen, argumentiert KVF-N.
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