Weder für Massentierhaltungsinitiative noch für Gegenentwurf
Von: mm/f24.ch
Weder die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)») noch der vom Bundesrat vorgeschlagene direkte Gegenentwurf finden in der Kommissionen für Wirtschaft und Abgabe des Nationalrates (WAK-N) eine Mehrheit. Für die Debatte in der Wintersession im Nationalrat liegen verschiedene Minderheitsanträge vor.
Die Massentierhaltungsinitiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen.
Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die Initiative verschiedenen Probleme schaffen würde (u.a. Unvereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, grosser administrativer Aufwand, Richtlinien einer privaten Organisation als Vorgabe auf Verfassungsstufe) und weist insbesondere darauf hin, dass die Schweiz bereits heute das weltweit strengste Tierschutzgesetz und einzigartig tiefe Vorgaben bezüglich der Tierhöchstbestände pro Betrieb kennt.
Aus ihrer Sicht ist auch der Gegenentwurf des Bundesrats fragwürdig, weil er dem Ziel des Bundesrats, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, entgegenläuft und ausserdem primär auf die Rindviehhalterinnen und -halter fokussiert. Die WAK-N beantragt deshalb mit 14 zu 10 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf nicht einzutreten und mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Eine Minderheit sieht im Gegenentwurf des Bundesrats einen pragmatischen Vorschlag zur Verbesserung des Tierwohls, eine weitere Minderheit beantragt, die Initiative selbst zu Annahme zu empfehlen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat es die Kommission ebenfalls abgelehnt, einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Die knappen zeitlichen Fristen und die Tatsache, dass die Initiative kaum zurückgezogen würde, sprechen aus ihrer Sicht dagegen. Eine Minderheit will auch dieses Anliegen in den Nationalrat tragen.
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