Der Bundesrat will mit der Aufhebung der Industriezölle die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern. Am 7. Dezember 2018 eröffnete er die Vernehmlassung. Profitieren sollen auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz.
Die Aufhebung der Industriezölle sollen sich positiv für Konsumenten und Konsumentinnen auswirken, da beim Import von diversen Gebrauchsgütern heute noch Zölle bezahlt werden. Beispiele sind Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider.
Zudem sollen zahlreiche Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen sowie einer administrativen Entlastung profitieren. Dies stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die sich ergebenden Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt seien angesichts der positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte der Massnahme verkraftbar.
Der definitive Entscheid über den Zollabbau liegt beim Parlament. Dessen Zustimmung vorausgesetzt ist vorgesehen, die Industriezölle per 01. Januar 2022 aufzuheben. Neben der Aufhebung der Industriezölle soll auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht werden.
Die Aufhebung der Industriezölle ist Teil des am 20. Dezember 2017 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 21. März 2019.
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