Das Transitverbot von Klauentieren auf der Strasse durch die Schweiz soll neu im Tierschutzgesetz verankert werden. Aktuell ist das Verbot in der Tierschutzverordnung festgeschrieben. Trotz Vorbehalten kann der Bundesrat dem Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zustimmen.
Mit ihrer Vorlage nimmt die WBK-N ein Anliegen der entsprechenden parlamentarischen Initiative vom 23. März 2007 (07.417) auf und schlägt eine Verankerung des aktuell geltenden Transitverbots auf der Strasse im Gesetz vor. Fünf Kantone hatten gleichlautende Standesinitiativen verabschiedet. Gemäss WBK-N soll im Unterschied zur heutigen Regelung für Fahrten zu Ausstellungen eine Ausnahme vom Transitverbot vorgesehen werden können. Der Bundesrat unterstützt dies und verlangt zudem eine Ausnahmemöglichkeit für Zuchttiere. In beiden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass der Tierhalter ein ureigenes Interesse an einem möglichst schonenden Transport der Tiere hat.
Die Schweiz verbietet seit vielen Jahren den Transit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Strasse. Der Bundesrat erachtet das Verbot nach wie vor als sinnvoll, da Tiere aus Gründen des Tierschutzes möglichst vor Ort geschlachtet werden sollen.
Auf Basis der Bilateralen Abkommen verlangt die Europäische Union jedoch eine Aufhebung des Transitverbotes. Dieses ist auch in den laufenden Verhandlungen zum Agrarfreihandelsabkommen ein Thema. Zudem hat sich die EU selbst zum Ziel gesetzt, striktere Tierschutzbestimmungen für Tiertransporte, etwa maximale Transportdauern, festzulegen.
Der Bundesrat macht aus all diesen Gründen in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass es langfristig ausgesprochen schwierig sein wird, am Transitverbot festzuhalten. Die Vorlage der WBK-N kommt nun in die eidgenössischen Räte.
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