Anpassung der Arbeitszeitmodelle für das Bundespersonal
Von: mm / f24.ch
Die Bundesangestellten besitzen Ferien- und Überzeitguthaben im Gegenwert von rund 292 Millionen Franken. Der Bundesrat will einen weiteren Aufbau verhindern und hat deshalb die Arbeitszeitmodelle des Bundes angepasst. Für die höheren Kader wird Vertrauensarbeitszeit obligatorisch, für die mittleren Kader fakultativ. Bei den Treueprämien gilt: primär Geld statt Urlaub.
Die Staatrechnung 2007 weist erstmals die aufgelaufenen Ferien- und Überzeitguthaben der Bundesangestellten aus. Diese belaufen sich per Ende 2007 auf rund 292 Millionen Franken oder durchschnittlich 3,5 Wochen pro Mitarbeitenden. Zur Vermeidung eines weiteren Aufbaus von Guthaben hat der Bundesrat die Arbeitszeitmodelle der Bundesangestellten teilweise angepasst. Neu steht die monetäre Abgeltung statt Zeitkompensation im Vordergrund. Folgende Massnahmen treten per 1. Januar 2009 in Kraft:
Vertrauensarbeitszeit Die seit dem 1. Januar 2004 geltende Regelung betreffend Vertrauensarbeitszeit (kein Stempeln der Arbeitszeit mehr) wird angepasst. Neu wird die Vertrauensarbeitszeit für Angestellte ab Lohnklasse 30 obligatorisch. Angestellte der Lohnklassen 24 bis 29 können diese fakultativ wählen. Als Ausgleich für Überzeit, Mehrarbeit und Gleitzeit, die nicht mehr kompensiert werden können, erhalten diese Mitarbeitenden eine finanzielle Abgeltung von 5% des Jahreslohns. Anstelle der finanziellen Abgeltung können die Angestellten im Einvernehmen mit den Vorgesetzten 10 Ausgleichstage beziehen oder sich ausnahmsweise 100 Stunden auf ein Sabbaticalkonto gutschreiben lassen.
Treueprämie Neu wird die Treueprämie in erster Linie als Barbetrag ausgerichtet. Ein Bezug der Treueprämie als bezahlter Urlaub ist nur noch ausnahmsweise und im Einvernehmen mit den Vorgesetzten möglich.
Ausgleichstage Ausgleichstage (für das Leisten von 42 statt 41 Wochenarbeitsstunden), freie Tage, Ausgleichstage (infolge Wahl eines Bandbreitenmodells mit mehr Wochenstunden bzw. weniger Lohn) sowie Ausgleichstage aus der Vertrauensarbeitszeit müssen in der Regel innerhalb des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, bezogen werden. Nicht bezogene Tage verfallen am Ende des Jahres entschädigungslos.
Die Anpassungen der Bundespersonalverordnung (BPV) und der Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV) treten per 1. Januar 2009 in Kraft. Die Massnahmen haben Mehrausgaben von rund 10 - 20 Millionen Franken zur Folge. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass mit diesen Anpassungen und einer noch konsequenteren Anwendung der Ferien- und Arbeitszeitregelungen die Bildung von Ferien- und Überzeitguthaben mindestens im gleichen Umfang der Mehrausgaben verhindert werden können.
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