Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit den Energieperspektiven 2050+ und einer Diskussion zur geplanten Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes des Bundesrates hat die Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit der Beratung einer Übergangslösung begonnen. So sollen die erneuerbaren Energien gefördert werden, die bisher über das Einspeisevergütungssystem Unterstützung erhalten haben.
Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null absenken soll. In den Energieperspektiven 2050+ wurden verschiedene Szenarien zum Erreichen dieses Ziels ausgearbeitet. Die Kommission hat diese im Dialog mit Expertinnen und Vertretern des Bundesamts für Energie eingehend diskutiert. Einen ersten Schritt in die Energiezukunft der Schweiz soll die anstehende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes darstellen.
Die Pläne des Bundesrates diesbezüglich hat die Kommission mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga besprochen und dabei festgestellt, dass dieses grosse Vorhaben im Parlament für viel Diskussionsbedarf sorgen wird. Es ist daher wahrscheinlich, dass sich die Beratungen zur bundesrätlichen Vorlage bis weit ins Jahr 2022 hinziehen werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Kommission Bedarf nach einer Übergangslösung fest, welche bis zum Inkrafttreten der neuen Energiegesetzgebung den Zubau der erneuerbaren Energien sichert.
Diese Diskussionen dienen der Kommission als Grundlage für die Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie». Sie soll verhindern, dass nach Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Lücken bei der Förderung erneuerbarer Energien entstehen.
Die Kommission setzt viel daran, zeitnah eine Vorlage zur Initiative auszuarbeiten, damit das Investitionsaufkommen in erneuerbare Energien erhalten werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Kommission beschlossen, auch die besondere Situation von Biomasseanlagen (insbesondere von landwirtschaftlichem Biogas) zu prüfen, da diese Anlagen sehr hohe laufende Kosten aufweisen.
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