Geschäftsmieten Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Von: mm/f24.ch
Im Zusammenhang mit der Coronakrise soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieter*innen und 40 Prozent bezahlen, Vermieter*innen 60 Prozent des Mietzinses tragen.
In der Sommersession hatten National- und Ständerat zwei gleichlautende Motionen verabschiedet. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem die Umsetzung der Anliegen der Motionen sichergestellt wird.
Als erster Schritt hat der Bundesrat nun gestern das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf bei den Kantonen, den politischen Parteien sowie den interessierten Organisationen eröffnet. Dieses dauert – mit deutlich verkürzter Frist – bis am 4. August 2020. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Mitte September eine Botschaft an das Parlament verabschiedet. Auch ist geplant, dem Parlament ein Sonderverfahren zu beantragen, so dass die Gesetzesvorlage von beiden Räten in der gleichen Session beraten werden kann.
Das geplante Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) ist als dringliches befristetes Bundesgesetz konzipiert. Als Verfassungsgrundlage soll Artikel 100 der Bundesverfassung über die Konjunkturpolitik dienen.
Die Ausgestaltung des vorliegenden Covid-19-Geschäftsmietegesetz orientiert sich im Wesentlichen an den Forderungen der Motionen:
Die Adressaten des Gesetzes sind die Mietparteien von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund von Artikel 10a Absatz 2 der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten.
Der Gesetzesentwurf legt fest, dass für die von den Schliessungen oder Einschränkungen betroffenen Einrichtungen der Miet- oder Pachtzins für die Zeit der Schliessung 40 Prozent betragen soll. Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gilt dies für maximal zwei Monate.
Die Regelung bezieht sich auf einen Nettomietzins, resp. Nettopachtzins von weniger als 20'000 Franken pro Monat und Objekt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Mietparteien mit einer schriftlichen Mitteilung auf die Gesetzesregelung verzichten können.
Vermieterinnen und Vermieter sowie Verpächterinnen und Verpächter, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausfällen in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage geraten, sollen in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung durch den Bund beantragen können. Eine wirtschaftliche Notlage im Sinne eines Härtefalls liegt vor, wenn die reine Kostenmiete angewendet wird oder nachgewiesen werden kann, dass die finanzielle Einbusse zu einer erheblichen wirtschaftlichen Notlage des Antragstellers führt.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
Mit informativen Bierdeckeln und Plakaten will die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) und die kantonalen und städtischen Polizeikorps vor allem jungen Menschen zeigen, wie sie in Sicherheit feiern können und auch sicher...
Bundesrat Guy Parmelin besucht vom 8. bis 11. Mai 2024 Griechenland. In Athen sind offizielle Gespräche zu Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft geplant. Auf der Insel Euböa wird Bundesrat Parmelin eine archäologische...
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt den Lernfahrausweis neu auch elektronisch aus. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zusammen mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter...
Nach der Annahme der 13. AHV-Rente will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) auch IV-Bezügerinnen und Bezügern eine zusätzliche Rente auszahlen lassen. Dies mit der Absicht, jegliche...
Im Zeitraum 2016–2022 blieben die von den Opfern am häufigsten genannten Diskriminierungsgründe und -situationen unverändert: Nationalität, Sprache und Geschlecht waren die meisterwähnten Gründe und die meisten Diskriminierungen...
Am 1. Januar 2024 waren in der Schweiz 705 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 Kilowatt in Betrieb (1.1.2023: 693 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 26 MW...
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 den Postulatsbericht zum langfristigen Management und zur Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben verabschiedet. Darin legt er die Entwicklung sowie die Kostentreiber der stark...
An seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, mit denen Datenabflüsse bei IT-Lieferanten zukünftig verhindert werden sollen. Dabei stützt sich der Bundesrat auf den nun vorliegenden...
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs in zentralen Abwasserreinigungsanlagen in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb der...
Die Integrierte Grenzverwaltung hat zum Ziel, die Schengen-Aussengrenzen effektiv, effizient und in geordneter Weise zu verwalten. Die relevanten Akteurinnen und Akteure des Bundes und der Kantone haben zusammen die dritte...