Bundesrätliche Jahresziele 2020
Von: mm/f24.ch
Gestern 4. Dezember 2019 präsentierte Bundespräsident Ueli Maurer im Nationalrat die Ziele des Bundesrats für das Jahr 2020. Diese sind auf die drei Leitlinien der Legislaturperiode 2019–2023 abgestimmt.
Bundespräsident Ueli Maurer
Abgestimmt auf die Leitlinien und die Legislaturziele, werden jeweils zu Beginn der Wintersession die Ziele des Bundesrats für das folgende Jahr präsentiert. Mit den Jahreszielen 2020 hat der Bundesrat seine Planung für das erste Jahr der neuen Legislaturperiode vorgestellt.
Sie enthält 123 Massnahmen, die sich auf 25 Politikbereiche aus allen Departementen verteilen. Mit den Jahreszielen gibt sich der Bundesrat möglichst konkrete und messbare Handlungsanleitungen für seine Tätigkeit im Folgejahr. Dies erlaubt es ihm, im Geschäftsbericht zum betreffenden Jahr eine Bilanz über die Zielerreichung zu ziehen.
Drei politische Leitlinien hat sich der Bundesrat für die Legislaturperiode 2019–2023 gesetzt, die am vergangenen Montag mit der Wintersession 2019 der Eidgenössischen Räte begonnen hat.
Leitlinien
- Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.
- Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.
- Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt.
Leitlinie 1: Wohlstand
In der Finanzpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über administra-tive Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (strukturelle Reformen) verab-schieden. Dabei geht es um Massnahmen für strukturelle Reformen und Optimierungen in der Verwaltung, welche Gesetzesänderungen erfordern. Ferner wird der Bundesrat 2020 die Bot-schaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschieden. Er schafft damit die Grundlagen für die Überführung der Eidgenössischen Zollverwaltung ins digitale Zeitalter.
In der Steuerpolitik wird der Bundesrat 2020 die Vernehmlassung zu einer Reform der Mehr-wertsteuer eröffnen. Hierbei geht es beispielsweise um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Subventionen und die Mehrwertsteuererhebung durch Internet-Plattformen. Sodann wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbe-reich verabschieden. Mit dieser Vorlage sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Digitalisierung zu erleichtern. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Haltung der Schweiz im OECD-Projekt «Massnahmen zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft» festle-gen und die Position der Schweiz zum Schlussbericht der OECD verabschieden.
Bezüglich Digitalisierung wird der Bundesrat 2020 über die Weiterentwicklung seiner Strategie «Digitale Schweiz» befinden. Weiter wird der Bundesrat 2020 die IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2020 bis 2023 verabschieden. Er legt damit die strategischen Ziele und Massnahmen zur Funktion und Organisation der Bundesinformatik fest. Sodann wird der Bundesrat 2020 die Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» verabschieden. Er legt damit die Ausrichtung der Nutzung von bundesinternen und externen Cloud-Diensten sowie ihr Zusammenspiel fest. Ferner wird der Bundesrat 2020 eine Aussprache über die zur Förderung der Verbreitung des elektronischen Patientendossiers und der digitalen Transformation des Gesundheitswesen Schweiz notwendi-gen Massnahmen und Ressourcen führen. Des Weiteren wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zu einer gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung des Bundes an der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand im Bereich des E-Government verabschieden. Schliesslich wird der Bundesrat 2020 eine nationale Geoinformationsstrategie verabschieden. Diese Strategie erfolgt in Umset-zung der Eckwerte für eine Datenpolitik der Schweiz von 2018.
In der Wirtschaftspolitik wird der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Versicherungsauf-sichtsgesetzes (VAG) verabschieden. Mit den Änderungen im VAG sollen ein Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen sowie ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichts-konzept eingeführt werden. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Botschaft betreffend ZGB-Revision zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht verabschieden. Die Revisi-on trägt zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Sodann wird der Bundesrat 2020 eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die administrative Entlastung der Unternehmen verabschieden. Damit sollen Prinzipien und Instrumente verankert werden, um die administrative Belastung der Unternehmen durch beste-hende und neue Regulierungen zu senken. Ferner wird der Bundesrat 2020 den Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts «Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven» gutheissen. Er wird damit die Stellung der Schweiz als eines wirtschaftlich wett-bewerbsfähigen und gesellschaftlich verantwortungsvollen Standorts stärken.
In der Aussenwirtschaftspolitik wird sich der Bundesrat 2020 weiterhin für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Netzes von Freihandelsabkommen (FHA) einsetzen. Dazu wird er 2020 die Botschaft zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und den MERCOSUR-Staaten verabschieden. Die Verhandlungen über FHA mit Indien, Malaysia und Vietnam sollen wenn möglich 2020 abgeschlossen und die Abkommen unterzeichnet werden. Die Gespräche mit Ka-nada im Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung des bestehenden Abkommens sowie die exploratorischen Handelsgespräche mit den USA sollen 2020 abgeschlossen werden; und der Bundesrat wird über eine mögliche Aufnahme von Verhandlungen mit diesen Partnern entschei-den. Ausserdem wird er sich für die Erhaltung und die Weiterentwicklung des bestehenden Zu-gangs zum Binnenmarkt der EU einsetzen. Dazu wird er sich für die Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen und bei gegenseitigem Interesse für den Abschluss neuer Abkommen mit der EU einsetzen. Sodann wird der Bundesrat 2020 die bestehende Aussenwirtschaftsstra-tegie überprüfen, Defizite identifizieren und im Rahmen einer erneuerten und durch den Bundes-rat verabschiedeten Aussenwirtschaftsstrategie gezielte Massnahmen vorsehen. Ferner wird der Bundesrat 2020 an den laufenden Verhandlungen im Rahmen der WTO zum Digitalen Handel und zur Investitionserleichterung aktiv teilnehmen.
Bezüglich «Brexit» wird der Bundesrat 2020 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vom 11. Februar 2019 vom Parlament genehmigen lassen und rati-fizieren. Gleichzeitig wird er Gespräche über den Ausbau und die langfristige Ausgestaltung der bilateralen Handelsbeziehungen führen.
In der Bildungs- und Forschungspolitik wird der Bundesrat 2020 mit der Verabschiedung der BFI-Botschaft 2021–2024 seine Förderpolitik sowie die für die Umsetzung benötigten Mittel für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2024 festlegen. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Finanzierungsbotschaft betreffend Massnahmen der EU im Bereich Forschung und Innovation für die Jahre 2021 bis 2027 verabschieden. Mit dieser Botschaft be-antragt der Bundesrat einen Kredit für die Beteiligung der Schweiz am nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe», am Euratom-Programm, dem ITER-Projekt und eventuell weiteren europäischen Initiativen wie beispielsweise dem Digital Europe Programme.
In der Verkehrspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterver-kehrsanlagen in den Jahren 2021 bis 2024 verabschieden. Die Botschaft wird die Ziele für die genannten Bereiche sowie die dafür benötigten Finanzmittel für die Jahre 2021 bis 2024 bein-halten. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Vernehmlassung zur Übernahme des vierten EU-Eisenbahnpakets und zum Beitritt zur Eisenbahnagentur der EU (ERA) eröffnen. Im Zuge des vierten Eisenbahnpakets mit der sogenannten «technischen Säule» hat die ERA im Sinne der europäischen Harmonisierung eine zentrale Rolle im Bereich Sicherheit und Interoperabilität inne.
Leitlinie 2: Zusammenhalt
In der Medienpolitik wird der Bundesrat, wie im Massnahmenpaket zur Medienförderung vor-gesehen, 2020 die Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) inklusive Anpassungen am Postgesetz (PG) verabschieden. Die Teilrevision bringt Anpassungen an die veränderte Mediennutzung sowie die geänderten Rahmenbedingungen für die elektronischen Medien mit Ausweitung auf Online-Medien und gleichzeitig mit Unterstützungsmassnahmen für die gesamte Medienbranche.
In der Kulturpolitik wird der Bundesrat 2020 die Kulturbotschaft 2021–2024 verabschieden. Die Kulturbotschaft legt die Zielsetzungen und die Finanzierung der Kulturpolitik des Bundes für die nächste Förderperiode fest.
In der Gesellschaftspolitik wird der Bundesrat 2020 eine Botschaft zu einem neuen Rahmenk-redit für die Wohnraumförderung verabschieden. Ziel ist es, weiterhin die Anleihen der Emissi-onszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) zu verbürgen und so den EGW-Mitgliedern eine langfristige Finanzierung ihrer Liegenschaften zu günstigen Zinskonditionen zu ermöglichen.
In der Sportpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5) verab-schieden. Damit will der Bundesrat seine Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeu-tung weiterführen.
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat 2020 die die Botschaft zur Reform der beruflichen Vor-sorge verabschieden. Damit die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge gewährleistet ist, muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Mit Ausgleichsmassnahmen soll das Ren-tenniveau gehalten werden können. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) eröffnen. Die Anpassung der IVV sowie die Schaffung allfälliger neuer Verordnungen sind Teil der Umsetzung der Weiterent-wicklung der IV.
In der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Änderung des KVG (Mas-snahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) verabschieden. Schwerpunkte dieses zweiten Pakets sind die Zielvorgabe für das OKP-Wachstum, weitere Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich sowie die Förderung der koordinierten Versorgung. Weiter wird der Bundes-rat 2020 zur Umsetzung der Änderung des KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit die KVV entsprechend anpassen und diese Änderungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft setzen.
In der Aussenpolitik wird der Bundesrat den strategischen Rahmen für die Jahre 2020 bis 2023 festlegen. In seiner aussenpolitischen Strategie 2020–2023 legt er unter anderem die aussenpo-litischen Prioritäten in den Bereichen Wohlstand, Frieden und Sicherheit, Nachhaltigkeit und digitale Gouvernanz sowie in Bezug zu Schwerpunktregionen und den globalen Schwerpunkt-ländern dar. Ebenfalls wird der Bundesrat 2020 die Strategie Landeskommunikation für die Jah-re 2020 bis 2023 verabschieden. Weiter wird der Bundesrat 2020 einen Bericht gutheissen, bei dem es um die Frage des Einbezugs des Parlaments betreffend Vorbereitungen für die Schwei-zer Kandidatur zur Einsitznahme als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats für die Jahre 2023 bis 2024 geht.
Betreffend «internationales Genf» werden im Jahr 2020 allfällige Anträge der ITU und der IOM um Darlehen für Planungs- und / oder Renovierungsvorhaben an ihren Sitzgebäuden dem Bun-desrat zur Prüfung vorgelegt. Als Massnahme zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat setzt sich die Schweiz namentlich dafür ein, die bauliche Infrastruktur der internationalen Orga-nisationen mit Sitz in der Schweiz zu verbessern.
In der Entwicklungspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Strategie der internatio-nalen Zusammenarbeit 2021–2024 (IZA-Strategie 2021–2024) verabschieden, welche den stra-tegischen Rahmen für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förde-rung des Friedens und der menschlichen Sicherheit setzt. Die Entwicklungszusammenarbeit soll stärker fokussiert und dadurch wirkungsvoller werden. In Zukunft soll zudem die strategische Verknüpfung zwischen internationaler Zusammenarbeit und Migrationspolitik sowie das Enga-gement für Klima und Umwelt verstärkt werden. Weiter wird der Bundesrat 2020 zur Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017–2020 umfassend Bilanz ziehen und dem Parlament seinen Schlussbericht unterbreiten.
In der Europapolitik setzt die Entwicklung und Konsolidierung des bilateralen Weges die Fest-legung eines institutionellen Rahmens voraus. Eine Lösung für die institutionellen Fragen mit der EU muss gefunden und gebilligt werden, damit neue Marktzugangsabkommen abgeschlossen werden können, um die bestehenden Abkommen zu aktualisieren und um den bilateralen Weg im Interesse der Schweiz fortzusetzen. Der Bundesrat wird den 2019 eingeleiteten Prozess im Jahr 2020 mit Blick auf den Abschluss eines institutionellen Abkommens (InstA) und die Verab-schiedung der diesbezüglichen Botschaft fortsetzen. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Wei-terentwicklung und Konsolidierung der bilateralen Abkommen fortsetzen. Er wird die Interessen der Schweiz gegenüber der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der EU wahren.
Leitlinie 3: Sicherheit
In der Migrationspolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum einfachen Bundesbe-schluss zum UNO-Migrationspakt verabschieden. Darin wird er darlegen, dass der UNO-Migrationspakt den Interessen der Schweiz im Migrationsbereich entspricht, da die Schweiz auf internationale Zusammenarbeit angewiesen ist, zum Beispiel im Bereich der Reduktion irregulä-rer Migration, der Stärkung des Schutzes in den Herkunftsregionen oder der zielführenden Um-setzung der Rückkehr.
Der Bundesrat will 2020 Kriminalität und Terrorismus wirksamer und rascher bekämpfen, in-dem die Schweiz an der Prümer Polizeikooperation der EU-Mitgliedstaaten teilnimmt, indem den Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugang zur Datenbank Eurodac gewährt wird und indem mit den USA ein der Prümer Zusammenarbeit gleichwertiges Abkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus abgeschlossen wird. Weiter wird der Bun-desrat 2020 die Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes verabschieden. Damit wird im Strafprozessrecht die Phänotypisierung eingeführt.
In der Sicherheitspolitik wird der Bundesrat 2020 die jährliche Armeebotschaft verabschieden. Damit die Armee über die notwendigen Instrumente verfügt, um den Bedrohungen wirksam ent-gegen zu treten, sind mehrere Hauptsysteme der Armee in den kommenden Jahren zu erset-zen. Mit der Armeebotschaft 2020 beantragt der Bundesrat dem Parlament erste dazu notwen-dige Verpflichtungskredite und den Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021 bis 2024. Weiter wird der Bundesrat 2020 über einen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz befinden. Im Bericht werden insbesondere die Fragen behandelt, wie mittel- und langfristig ge-nügend Dienstpflichtige und Freiwillige rekrutiert werden können und wie sichergestellt werden kann, dass deren Kompetenzen und deren Anzahl den Bedürfnissen von Armee und Zivilschutz entsprechen.
In der Agrarpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 verabschie-den. Mit der Agrarpolitik ab 2022 soll die Agrarpolitik in den Bereichen Markt, Betrieb und Um-welt weiterentwickelt werden. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so angepasst werden, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zukünftige Chancen eigenständi-ger und unternehmerischer nutzen kann.
In der Energiepolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Revision des Stromversor-gungsgesetzes verabschieden. Mit dieser Revision strebt der Bundesrat Anpassungen in der Ausgestaltung des Strommarkts an mit dem Ziel, langfristig die Versorgungssicherheit zu garan-tieren, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern sowie die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu fördern. Weiter wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zum neuen Gasversor-gungsgesetz verabschieden. Ziel der Vorlage ist es, die Rahmenbedingungen für die Gasver-sorgung und den Gasmarkt in der Schweiz zu setzen und Rechtssicherheit zu schaffen.
In der Umweltpolitik wird der Bundesrat 2020 die Botschaft zur Revision des Umweltschutzge-setzes verabschieden. Die Lärmschutzvorschriften sollen dahingehend geändert werden, dass in lärmbelasteten Gebieten die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung nach innen möglich und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm Rechnung getragen wird.
In der Klimapolitik wird der Bundesrat 2020 eine langfristige Klimastrategie verabschieden, die im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris steht und den Möglichkeiten der Schweiz Rechnung trägt. Weiter wird der Bundesrat 2020 – abhängig vom weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes – die Vernehmlassung über die Ausführungsbestimmungen des totalrevidierten CO2-Gesetzes eröffnen, oder – falls sich die parlamentarischen Beratungen verzögern – Änderungen der CO2-Verordung zur Verlängerung der befristeten klimapolitischen Instrumente und der Steuererleichterungen für biogene Treib-stoffe erlassen.
In der Raumplanung wird der Bundesrat 2020 das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz verabschieden. Dieses legt als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Schweizer Landschaften fest und leistet einen Beitrag unter anderem zu klimaschonendem Verhalten und zur Erhaltung der Biodiversität.
In der Nachhaltigkeitspolitik wird der Bundesrat 2020 die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 verabschieden und darin die Ziele und strategischen Stossrichtungen für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bis 2030 festlegen. Gleichzeitig wird er einen Akti-onsplan 2020–2023 mit Massnahmen für die Legislatur beschliessen.
Im Bereich Cyber-Risiken wird der Bundesrat 2020 einen Bericht gutheissen, in dem aufgezeigt werden soll, wie im rasant wachsenden Bereich der ans Internet angebundenen Geräte (Internet of Things) die Sicherheit dieser Geräte erhöht und ihr Missbrauch für Cyberkriminalität erschwert werden kann.
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