In einer Aussprache mit dem Bundeskanzler hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N ihre Zufriedenheit darüber ausgedrückt, dass die Bundeskanzlei rasch und unbürokratisch Massnahmen ergriffen hat, damit die politischen Rechte auch während der Covid-Krise ausgeübt werden können.
Als wirksam erachtet die Kommission zudem die mit dem Covid-Gesetz geschaffene Möglichkeit, dass die Bescheinigungen für Unterschriften für Referenden auch nach Ablauf der Sammelfrist eingeholt werden können. Sie erachtet es als sinnvoll, diese Möglichkeit auch für Initiativen vorzusehen und hat mit 19 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung eine entsprechende Kommissionsmotion „Gleichbehandlung von Initiativen und Referenden in Zeiten der COVID-Pandemie eingereicht“ eingereicht.
Im Weiteren möchte die Kommission die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Nutzung der Volksrechte auch in künftigen Krisen zu gewährleisten. Sie hat deshalb mit 17 zu 7 Stimmen der Ziffer 1 der Motion des Ständerates „Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft“ zugestimmt, wonach der Stillstand von Fristen betreffend politische Rechte sowie das Verschieben von Volksabstimmungen und Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz geregelt werden sollen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat sie auch der Ziffer 2 dieser Motion zugestimmt, wonach die digitale Kompetenz der Bundesbehörden gefördert werden soll. Eine Minderheit hat sich gegen die Motion ausgesprochen, welche ihr zu weit gefasst scheint.
Schliesslich will die Kommission prüfen, ob das elektronische Sammeln von Unterschriften, ein geeignetes Instrument gerade auch in Krisen sein könnte. Sie will dazu Anhörungen durchführen, bevor sie über die Einreichung eines Vorstosses entscheidet.
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