Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hält an den drei Differenzen bezüglich Revision des Waffengesetzes gegenüber dem Ständerat fest. Die Mehrheit der Kommission möchte verhindern, dass Erwachsene schlechter gestellt werden als Minderjährige. Zudem strebt sie eine Begrenzung des bürokratischen Aufwands an.
Die SiK-N beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, an der Bestimmung festzuhalten, wonach mündige Mitglieder von Schützenvereinen, analog zur geltenden Regelung für Unmündige, bei ihrem Verein ohne Waffenschein eine Sportwaffe ausleihen dürfen. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ausserdem, darauf zu verzichten, Inhaber oder Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen zu verpflichten, über Reparaturarbeiten an Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen oder Munition Buch zu führen.
Des Weiteren beantragt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Beschlagnahmemöglichkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf Waffen, die bei ihrer Einfuhr in das Schweizer Staatsgebiet, bei der Durchfuhr, bei der Ausfuhr oder bei der Herstellung in der Schweiz nicht markiert waren, zu begrenzen. Die Revisionsvorlage hat die Umsetzung der geänderten EG-Waffenrichtlinie in Schweizer Recht im Rahmen der Übernahme und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zum Inhalt. Der Ständerat hat sich bereits zweimal mit diesem Geschäft befasst. Die Differenzbereinigung ist für die kommende Wintersession vorgesehen.
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion von Ständerat Maury Pasquier abzulehnen. Diese beauftragt den Bundesrat, bei der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), die im Hinblick auf die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition vorgenommen werden soll, eine Bestimmung in das KMG aufzunehmen, die es jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt, Waffen zu finanzieren, welche dieses Gesetz verbietet. In den Augen der Kommissionsmehrheit wäre eine solche Bestimmung in der Praxis nicht umsetzbar.
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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, die Motion der SiK-N «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches» anzunehmen.
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