Effizienter Kooperation mit der EU-Polizei
Von: mm/f24.ch
Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten soll noch effizienter und schneller werden, namentlich bei der Terrorismusbekämpfung und bei Ermittlungen in Fällen von Schwerstkriminalität. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Unterzeichnung des Prümer Abkommens und des Eurodac-Protokolls genehmigt.
Die Prümer Zusammenarbeit verbessere den Informationsaustausch unter den europäischen Polizeibehörden, weil bestimmte nationale Informationssysteme vernetzt würden, in denen DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten gespeichert sind. Die Möglichkeit DNA-Profile oder Fingerabdrücke schnell abzugleichen, sei ein zentrales Element der internationalen Polizeizusammenarbeit, besonders bei Ermittlungen in Fällen von Terrorismus und Schwerstkriminalität, begründet der Bundesrat sein Anliegen.
Derzeit übermitteln die Schweizer Behörden Anträge auf Abgleich von DNA-Profilen oder Fingerabdrücken über den Interpol-Kanal. Das dauere oft lange. Es sei zudem nicht möglich, spezifisch auf Zielländer gerichtete Anträge zu stellen, weshalb die Anfragen bisweilen auch unbeantwortet bleiben.
Mit der Prümer Zusammenarbeit werde die Schweizer Polizeibehörden rasch in Erfahrung bringen können, ob ein anderer an dieser Zusammenarbeit beteiligter Staat Informationen über Personen habe, die in der Schweiz einer Straftat verdächtigt werde. Diese Neuerung ermögliche es, Ermittlungen rascher voranzutreiben bzw. zu einem Abschluss zu führen, argumentiert die Landesregierung.
Die Vorgehensweisen krimineller Organisationen aufdecken
Einzeltäter und kriminelle Gruppierungen seien vernetzt und mobil wie alle Menschen in der heutigen Gesellschaft. Sie bewegten sich schnell, über Landesgrenzen hinweg und sie agierten zunehmend in Netzwerken. Die Schweiz sei keine Insel. Wolle die Schweiz für diese neuen Herausforderungen gewappnet sein, brauche es neue Instrumente. Die Prümer Zusammenarbeit sei ein solches Instrument, so der Bundesrat.
Mit dessen Hilfe lasse es sich einfacher feststellen, ob zwischen Verbrechen, die in der Schweiz und im Ausland begangen worden seien, eine Verbindung bestehe. Seriendelikte liessen sich einfacher als solche erkennen und die Vorgehensweisen krimineller Organisationen könnten aufgedeckt werden. Die Prümer Zusammenarbeit ermögliche somit neue Ansätze bei der Ermittlung in bestimmten Fällen und biete die Möglichkeit, bis anhin ungelöste Verbrechen aufzuklären.
Mit der Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit könne auch das so genannte PCSC-Abkommen (Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung schwerer Kriminalität) mit den Vereinigten Staaten von Amerika realisiert werden. Diese vom Bundesrat im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücke beschränkt.
Eurodac nutzen
Das Eurodac-Protokoll sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich gestattet zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten und in Fällen, in denen der Verdacht auf Terrorismus besteht.
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